Warenhaus schickt Ware ohne Lieferschein und

… ohne Rechnung? Wie soll man vorgehen? Auf Anruf wurde nicht reagiert!

Gehe mal davon aus, dass die Ware auch bestellt wurde:
ICH würde Rechnung/Lieferschein unter Fristsetzung schriftlich anfordern (Einschreiben/Rückschein) und die Ware bis dahin nicht öffnen/auspacken/nutzen. Wenn keine Antwort kommt und eine Bestellbestätigung vorhanden ist (bei Internet-Bestellungen ja meist der Fall) und somit auch das entsprechende Angebot (Preis, Lieferumfang etc.) nachvollziehbar, würde ich die Ware nutzen und der Dinge harren. Irgendwann wird sich das Warenhaus ja melden und sein Geld haben wollen.
Sollte ich auch die Bankverbindung kennen und sonst alles ok sein, würde ich den Betrag unter Angabe der Kundennummer/Name und Lieferdatum („Lieferung vom …“) überweisen.

Weiss zwar nicht, ob die o.g. Vorgehensweise rundum korrekt ist, kann ich nicht sagen. Aber ich denke, so ist man abgesichert und alle haben, was sie wollen: ich die Ware, die ihr Geld.

Wenn die Ware natürlich nicht bestellt wurde - unfrei zurückschicken.

Gruß
Thomas

Möglichkeit1: Der Lieferschein kommt gesondert in einem Brief.
Möglichkeit2: Der Lieferschein wurde per E-Mail übermittelt.

Letzteres habe ich persönlich schon erlebt.

Danke!