Warmwasserausfall

Hallo,

in unserem Haus (Studentenwohnheim) ist seit knapp einer Woche die Warmwasserversorgung ausgefallen. Das Studentenwerk kümmert sich nur bedingt darum (nach 3 Tagen ein Aushang, daß die Pumpe noch nicht geliefert wurde, eventuell solls heute wieder warmes Wasser geben). In welcher Höhe in etwa wäre eine Mietminderungsforderung gerechtfertigt und wer kennt Beispielsurteile oder eine Seite, wo man solche findet?

Danke!

Hi,

ein paar Kernaussagen einschlägiger Entscheidungen zu liegen
mir zu Deinem Thema vor, ich denke folgende bringen Dich etwas
weiter:

  1. 7,5%
    Steht dem Mieter während der Nachtstunden nur Kaltwasser zur
    Verfügung, liegt ein Mangel vor. Eine entsprechende formular-
    vertragliche Vereinbarung ist unwirksam.
    > AG Köln Urt. v. 24.4.95 - 206 C 251/94

  2. 10%
    Warmwasserverorgung in den Monaten Juni und Juli nur einge-
    schränkt möglich. Die Benutzer mußten die Heizung immer wieder,
    auch in den frühen Morgenstunden, anschalten, um warmes Wasser
    zum Duschen pp zu erhalten.
    > LG Heidelberg Urt. v. 8.11.96 - 5 S 95/96

  3. 15%
    Fällt in einer Wohnung der Warmwasserboiler im Bad aus , so ist
    eine Mietminderung i.H.v. 15% (der Kaltmiete) angemessen.
    > AG München Urt. v. 10.1.91 - 232 C 37276790

  4. 25%
    Ausfall der Heizungsanlage.
    AG Waldbröl Urt. v. 18.7.80 - 3 C 396/80

Du siehst, die entschiedenen Minderungsquoten sind unter-schiedlich. Auch sehr ähnlich gelagerte Sachverhalte können je Amtsgericht zu einer anderen Entscheidung führen.

In Deinem Fall solltes Du, denke ich, die der Sache angemessene Minderungsquote abwägen.

Gruß Bernd

vielen dank für die antwort!