Warum keine Kopie meiner polizeil. Aussage ?

Hallo Mitleser und Mitschreiber!

Worin liegt eigentlich der rechtliche Grund, dass man bei ner schriftlichen Aussage (z.B. Zeuge Verkehrsunfall) auf ner deutschen Polizeistation auch auf höfliche Bitte keine Kopie seiner eigenen Aussage bekommt?
Egal was man unterschreibt - eigentlich bekommt man IMMER eine Kopie, nur nicht bei der Polizei.

Wenn ich allerdings nen Anwalt einschalte, dann gibts wohl sowas wie Akteneinsicht und auch ne Kopie für ihn. Und MEIN Anwalt kopiert schliesslich dann alles auch für mich, was ich will - oder sehe ich das falsch?
Darf die Polizei nicht oder will sie nicht?
Kann ich drauf bestehen?
Als Zeuge kann ich ja nicht mal die Aussage verweigern, oder?

Hmmmm, grübel…???

Danke für eure Meinung!

Timsy

Hallo,

schade, daß hier niemand antwortet. Diese Frage würde mich auch brennend interessieren. Eigentlich müsste es hier im Forum doch genügend Fachleute geben, die darauf eine fundierte Antwort geben können.

Schöne Weihnachten
Ebi

Der Grund liegt vermutlich darin, dass der Zeuge in einem späteren Strafverfahren aussagen muss. Wenn der Zeuge eine Kopie seiner polizeilichen Aussage hat, könnte er vor dem Termin seine „Erinnerung“ auffrischen und in der Verhandlung dann genau das rezitieren, was er bereits bei der Polizei ausgesagt hat.

Es zeigt sich, dass Zeugen völlig unzuverlässig, manchmal sogar falsch aussagen. In der Hauptverhandlung kann ihnen das Gericht oder der Verteidiger ihre frühere Aussage vorhalten. Teilweise verstricken sie sich dann vor Gericht in Widersprüchen, so dass der Wahrheitsgehalt in der Hauptverhandlung nochmal überprüft werden kann. Hätten die Zeugen aber vor dem Termin eine Kopie ihrer Aussage in der Hand, würden sie einfach das bereits Ausgesagte wiederholen.

Bei einem Rechtsanwalt, der Akteneinsicht beantragt, geht man davon aus, dass er dem Zeugen oder dem Nebenkläger keine Kopie seiner Aussage überlässt. Bzw. interessiert den Verteidiger aus den vorgenannten Gründen der Vergleich zwischen polizeilicher Aussage und der Aussage vor Gericht.

In formeller Hinsicht ist es so, dass die Zeugenaussage Aktenbestandteil der Strafakte ist. Der Zeuge hat - wenn er nicht Verletzter ist - aber kein Akteneinsichtsrecht.

Hallo Frau Weber!

Danke erstmal für die hilfreiche Antwort.
In einem Punkt hatte ich mich wohl in meinem fiktiven Fall unklar ausgedrückt:
Wenn mein KFZ bei einem Unfall beschädigt wurde, dann werde ich als Geschädigter + Zeuge von der Polizei vernommen. Meine (!) eigene Aussage bekomme ich sehr wohl - aber eben nur über Anwalt als Kopie, also mit Kosten für mich.
Eigentlich brauche ich aber gar keinen Anwalt.

Es ist daher weiterhin unverständlich für mich, warums nicht über die Polizei geht - insbesondere weil ich ja nicht angeklagt bin.

Vielleicht gibts noch weitere Gründe/ Meinungen?

Grüße!
Timsy

Es besteht immer die Möglichkeit, sich gegenüber der Polizei schriftlich zu äussern, dann hat man selbst eine Abschrift oder aber man fertigt bei der Polizei selbst eine Mitschrift an.

Es besteht immer die Möglichkeit, sich gegenüber der Polizei
schriftlich zu äussern, dann hat man selbst eine Abschrift
oder aber man fertigt bei der Polizei selbst eine Mitschrift
an.

Im Prinzip JA, in der Praxis NEIN.
Der Normalbürger wird i.d.R. als Zeuge gebeten, „vorbeizukommen“.
Er weiß ja im Vorfeld und selbst beim Unterschreiben nicht, was gleich passieren wird. Er ist also unvorbereitet, wenn der Polizist das Papier irreversibel an sich nimmt.
Der Polizist weist ihn vorher nicht darauf hin, was er besser tun sollte.
Es sind Fragen und Antworten, die der Bürger alleine wohl kaum zur Zufriedenheit der Polizei schriftlich erledigen kann, weil er die Fragen ja nicht vorher kennt.

Grüße!

Timsy

Hallo

Als Zeuge kann ich ja nicht mal die Aussage verweigern, oder?

Aber natürlich. Auch wenn da gerade dran gegraben wird, gibt es keine Verpflichtung, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen. Nur einer Ladung zur Befragung durch Richter oder Staatsanwaltschaft muss man befolgen.

Gruß, DW.

Guten Tag,

„Frau Weber“ hat richtig bemerkt. Als Zeuge sollst du deine Aussage so machen, wie du es gesehen hast. Bei einer späteren Verhandlung kannst du dich auf deine damalige Aussage berufen, falls du aufgrund der Zeitverzögerung möglicherweise keine genauen Details mehr schildern kannst. Und das wäre in jedem Fall angeraten.
Als Zeuge sollst du die Beweiserhebung unterstützen.
Gruß Muggn1