Was bedeutet vorbestraft?

Hallo
Wir haben kürzlich von einem Fall gehört,wo erzählt worden ist,Herr X hat in der Vergangenheit vor 30 Jahren im Verkehr einen Mann überfahren der dann leider verstarb,er stand unter Schock und begang Fahrerflucht,wurde gefasst,es gab damals eine Gerichtsverhandlung.
Jetz wurde noch mal darüber von Bekannten gesprochen und behauptet,in so einem Fall wär
er wegen Totschlags vorbestraft,ein Leben lang ?? stimmt das oder ist das nur Gerede??
Gruß

Die Hauptsache fehlt
Servus,

wenn man jetzt wüßte, welches Urteil bei der Verhandlung gesprochen wurde, könnte man dazu mehr sagen.

Schöne Grüße

MM

Hallo
Man weis nur das er eine menge Strafe bezahlen musste,weswegen er auch einen Kredit aufnehmen musste,woran er lange bezahlte.
gruß

Tilgungsfrist
Servus,

die Tilgungsfristrichtet sich nach der Höhe der Strafe. Nach Ablauf der Tilgungsfrist plus einem Jahr gilt der Verurteilte nicht mehr als vorbestraft.

Schöne Grüße

MM

Jetz wurde noch mal darüber von Bekannten gesprochen und
behauptet,in so einem Fall wär
er wegen Totschlags vorbestraft,ein Leben lang ?? stimmt das
oder ist das nur Gerede??
Gruß

Nachdem meines Wissens auf Totschlag seit den Germanenzeiten keine Geldbuße mehr steht ist dies Blödsinn…
http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Der Frager meint wohl auch eher „Fahrlässige Tötung“, da ist dann auch Geldstrafe möglich: http://dejure.org/gesetze/StGB/222.html

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Nachdem meines Wissens auf Totschlag seit den Germanenzeiten
keine Geldbuße mehr steht ist dies Blödsinn…
http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Wie wär’s damit: Ein minder schwerer Fall des Totschlags, bei dem die Strafe der gegen Geldauflage auf Bewährung ausgesetzt wurde? :smile:

Ich habe allerdings keine Ahnung, ob praktisch ein Verkehrsunfall denkbar ist, bei dem ein derartiges Urteil möglich wäre - ich kann nicht beurteilen, was ein „sonst minder schwerer Fall“ einer im übrigen vorsätzlichen Tat wäre.

Wahrscheinlicher ist „Körperverletzung mit Todesfolge“, denke ich.

Gruß,
Max

Nachdem meines Wissens auf Totschlag seit den Germanenzeiten
keine Geldbuße mehr steht ist dies Blödsinn…
http://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Wie wär’s damit: Ein minder schwerer Fall des Totschlags, bei
dem die Strafe der gegen Geldauflage auf Bewährung ausgesetzt
wurde? :smile:

Ich habe allerdings keine Ahnung, ob praktisch ein
Verkehrsunfall denkbar ist, bei dem ein derartiges Urteil
möglich wäre - ich kann nicht beurteilen, was ein „sonst
minder schwerer Fall“ einer im übrigen vorsätzlichen Tat wäre.

Wahrscheinlicher ist „Körperverletzung mit Todesfolge“, denke
ich.

Nun ist ja die Mindeststrafe für Totschlag auf fünf Jahre Gefängnis anberaumt, und wenn eine Strafe drunter liegt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß der Tatbestand eben nicht als Totschlag eingestuft wurde. Und seit der Abschaffung des Wergeldes kann man eben nicht mehr (wie es ei den Wikingern hieß) „seinen Vater in der Tasche tragen“…

Nun ist ja die Mindeststrafe für Totschlag auf fünf Jahre
Gefängnis anberaumt,

Ein Jahr bei einem minder minder schwerer Fall:

http://dejure.org/gesetze/StGB/213.html

„… oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“

und wenn eine Strafe drunter liegt, ist
die Wahrscheinlichkeit hoch, daß der Tatbestand eben nicht als
Totschlag eingestuft wurde.

Es ging mir aber nicht um Wahrscheinlichkeit, sondern nur um die Frage, ob Totschlag + Geldzahlung als Urteil wirklich nicht möglich ist.

M.

Wie ich schon sagte: Naheliegend ist, dass eine fahrlässige Tötung gemeint, für die dann auch eine Geldstrafe möglich ist.

Ein minder schwerer Fall des Totschlags würde immer noch Vorsatz verlangen, eine Bewährungsauflage in Form von Geld im übrigen nicht so hoch ausfallen, dass ein bedrückender Kredit aufgenommen werden muss. Es wird auch nicht statt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt.
Beispiele für den msF des Totschlags sind (grob) der Mauerschütze der DDR (letztes Glied einer Befehlskette), Mitwirkung eines DDR-Richters an Todesurteilen (Einbindung in staatliches Unrechtssystem), bei Ausländern die herkunftsgeprägten Vorstellungen, Taten aus Mitleid (etwa von Ärzten).

Die Körperverletzung mit Todesfolge scheitert wiederum am Vorsatz - der wäre dann bezüglich der Körperverletzung notwendig.

Ich vergaß: Ein Verkehrsunfall kann natürlich nicht vorsätzlich geschehen - wäre dann ja kein Unfall mehr. In Zusammenhang mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort ist aber noch an Totschlag durch Unterlassen und an Aussetzung zu denken - bei beidem kommt aber ebenfalls keine Geldstrafe in Betracht.

Ich vergaß: Ein Verkehrsunfall kann natürlich nicht
vorsätzlich geschehen - wäre dann ja kein Unfall mehr.

Wäre hier nicht auch ein Eventualvorsatz begründbar, wenn massiv gegen die Verkehrsvorschriften verstoße wurde?

Angesehen davon schließen sich „Unfall“ und „Vorsatz“ ohnehin nicht völlig aus. Einem Bekannten von mir ist ein Selbstmörder frontal ins Autio gefahren, zuvor wurden schon zwei andere Autos gestreift - auch das fällt unter die Definition von Verkehrsunfall „als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht“. Das trifft auf den vorliegenden Fall natürlich nicht zu, zweigt aber, daß die Aussage „Unfall schließt Vorsatz aus“ nicht pauschal gilt.

Zusammenhang mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort ist
aber noch an Totschlag durch Unterlassen und an Aussetzung zu
denken - bei beidem kommt aber ebenfalls keine Geldstrafe in
Betracht.

Das hängt mE von den genauen Tatumständen ab. Eine Geldstrafe wäre es ohnehin nicht, sondern eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren mit Geldauflage. Bei einem unbescholtenen Täter mit extrem mildernden Umständen mE nicht gänzlich ausschließbar.

Wie schon gesagt: Es geht mir nicht um die Wahrscheinlichkeit, sondern nur darum, ob es wirklich unter keinen Umständen sein kann, daß Totschlag und Geldzahlung in einem Urteil stehen.

Gruß,
Max

Wie ich schon sagte: Naheliegend ist, dass eine fahrlässige
Tötung gemeint, für die dann auch eine Geldstrafe möglich ist.

Das sehe ich auch so.

Ein minder schwerer Fall des Totschlags würde immer noch
Vorsatz verlangen, eine Bewährungsauflage in Form von Geld im
übrigen nicht so hoch ausfallen, dass ein bedrückender Kredit
aufgenommen werden muss.

Gibt es da irgedwelche Richtweerte dafür?

Es wird auch nicht statt einer

Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt.

Das ist schon klar.

Die Körperverletzung mit Todesfolge scheitert wiederum am
Vorsatz - der wäre dann bezüglich der Körperverletzung
notwendig.

Auch hier die Frage: Wäre ein Eventualvorsatz eventual begründbar?

Mit geht es hier tatsächlich nur um die Gedankenspielerei, um den Unterschied zwischen „Das ist auf keinen Fall möglich“ und „Das wäre unter (folgenden unwahrscheihnlichen) Umständen theoretisch möglich“.

Gruß,
Max

Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen, ein Strafbefehl verhängt, diese Maßnahme rechtskräftig wurde und nicht getilgt worden ist: Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt während der Bewährungszeit als Vorstrafe.

Die Vorstrafe wird - je nach Höhe der Strafe - nach 5 - 20 Jahren getilgt, wenn der Betroffene eine definierte Zeit lang nicht erneut zu einer Geldstrafe über 90 oder mehr Tagessätzen oder zu 3 Monaten oder höherer Haft verurteilt würde.

Gemäß § 53 BZRG dürfen sich Verurteilte als „unbestraft“ bezeichnen, wenn im Zentralregister nur eine einzige Strafe eingetragen ist, deren Strafmaß 90 Tagessätze (bei einer Geldstrafe) oder drei Monate (bei einer Freiheitsstrafe) nicht überschreitet.

Je nachdem, ob hier Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung oder fahlässige Tötung strafmaßursächlich gewesen war, mit einem Höchststrafmaß von 1 bis 5 Jahren n. §§ 222, 227 StGB ist das nach 30 Jahren längst getilgt.

G imager