Was darf man auf Weideland tun?

Moin,

angenommen, jemand hat ein ca. 2 ha großes Stück Weideland gekauft.
Darauf sollen Schafe gehalten werden.
Die Weide ist bisher nur an einer Ecke von zwei, drei alten Eichen bewachsen.

Was darf nun dort getan werden?

Einen Zaun ringsherum ziehen? Einen Unterstand für die Schafe bauen?
-> Sollte ja eigentlich erlaubt sein, weil sonst die Schafe wegrennen bzw. nass werden.
:wink:

Einen Bauwagen als Futterspeicher draufstellen?

Zusätzlich ringsherum eine Hecke pflanzen?
-> Wäre gut, weil das Wind- und Sichtschutz brächte.

Obstbäume pflanzen? Einen kleinen Teil mit Kartoffeln bepflanzen?
-> Wäre noch schöner, aber ist wohl auf Weideland nicht zulässig, oder?

Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße,
Salzmann

Hallo!

Schau mal in die Bauordnung Deines Bundeslandes, was dort baugenehmigungsfrei möglich ist. In der Bauordnung Mecklenburgs fand ich:

§ 65
Genehmigungsfreie sonstige Vorhaben

(1) Die Errichtung und Änderung folgender baulicher Anlagen, anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen keiner Baugenehmigung:

Gebäude

  1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich nicht mehr als 15 m³, haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,

  2. Gebäude bis 250 m2 Grundfläche und 4,50 m Höhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Maschinen und Geräten oder von Ernteerzeugnissen bestimmt sind,

  3. Gewächshäuser bis 20 m² Grundfläche und einer Höhe bis 2,50 m, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,

  4. Gewächshäuser bis 250 m2 Grundfläche und 4 m Höhe, die einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb dienen,

  5. Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,

Danach darfst Du ohne weiteres Deinen Schafstall bauen. Sieh aber sicherheitshalber nach, ob die Bauordnung Niedersachsens landwirtschaftlich genutzte Bauten auch so locker sieht. Ungeachtet des genehmigungsfreien Bauens muß der Schafstall den Vorschriften der jeweiligen Bauordnung entsprechen. So findet sich eine Vorschrift, daß ins Freie führende Türen von Stallgebäuden nur nach außen aufschlagen dürfen (Fluchtweg für die Tiere).

Das Weideland ist Dein Eigentum. Ich sehe nichts, was dagegen spricht, daß Du die Fläche einzäunst, eine Hecke und Obstbäume pflanzt und als Garten nutzt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

dank dir für die schnelle Antwort und die Tipps. Ich werde gleich mal nach der Bauordnung suchen gehen.
Denn ich habe irgendwo mal gehört, dass man auf Weideland eben z.B. nicht einfach Bäume oder Hecken pflanzen oder Beete anlegen darf.
Wenn doch, wäre das natürlich wunderbar. :wink:

Viele Grüße,
Salzmann

Hallo nochmal,

ich habe jetzt die niedersächsische Bauordnung gefunden und durchforstet. Allerdings habe ich meine Zweifel, dass ich damit das Recht bekomme zu tun, was ich mir vorstelle.

Denn:

  1. Gebäude bis 250 m2 Grundfläche und 4,50 m Höhe, die einem
    land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
    und nur zum
    vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von
    Maschinen und Geräten oder von Ernteerzeugnissen bestimmt
    sind,

Es geht ja nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb sondern nur um Hobbyschafhaltung. Ob es trotzdem gilt?

Grüße,
Salzmann

Hallo Salzmann,

Es geht ja nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb sondern
nur um Hobbyschafhaltung. Ob es trotzdem gilt?

Nein, denn es ist ja gerade kein landwirtschaftlicher Betrieb
vorhanden, dem das dienen könnte.
Das heisst alerdings nur, dass Dein Bauvorhaben nicht
genehmigungsfrei ist, Du also nicht einfach drauflos bauen darfst.
IMHO richtet sich Dein Bauvorhaben nach § 75a Abs. I Nr. 3 NBauO,
vergl.:
http://www.feuertrutz.de/BauCD/Niedersa/5a682a9.htm
Ich habe so etwas noch nie gemacht, aber theoretisch sehe ich keinen
Grund, Dir die Baugenehmigung zu versagen, wenn Du den Anforderungen
(Abstandsflächen etc.) gerecht wirst.
Einfach mal beim Bauamt anrufen und freundlich fragen…

Gruß - Jaschiii

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Hallo!

die einem land- oder :forstwirtschaftlichen Betrieb :dienen

Um es deutlich zu sagen: Mehr als Durchlesen der Bauordnung kann ich nicht, Detailkenntnisse habe ich nicht.

Die Bauordnung kann Dir vermutlich egal sein, solange Du keine festen Behausungen für den Daueraufenthalt von Menschen bauen willst. Wenn es um mehr als ein oder zwei Schafe geht, wirst Du womöglich mit Bestimmungen für die Landwirtschaft konfrontiert, Seuchenschutz… was weiß ich. Hierzulande geht nichts, ohne daß irgendein Amt zählt, erfaßt und Fragebögen verschickt.

Ich würde bei der Landwirtschaftskammer anfragen, ob und welche Auflagen es für die Hobbytierhaltung gibt. Dort und/oder bei der zuständigen Gemeinde/Bauamt erfährst Du, ob es Einwände gegen Obstbäume, eine Hecke und ein paar Kartoffeln gibt. Aber wer und aus welchem Grund sollte jemand etwas dagegen haben? Es ist immerhin Dein Eigentum und solange für die Gemeinde keine Pflichten und Kosten entstehen und die Umwelt nicht beeinträchtigt wird, wird es kein Interesse geben, Dir Steine in den Weg zu legen.
Gruß
Wolfgang

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Hallo,

Um es deutlich zu sagen: Mehr als Durchlesen der Bauordnung
kann ich nicht, Detailkenntnisse habe ich nicht.

Ok, das Hinweisen auf die interessanten Texte ist schon eine große Hilfe.

Ich würde bei der Landwirtschaftskammer anfragen, ob und
welche Auflagen es für die Hobbytierhaltung gibt. Dort
und/oder bei der zuständigen Gemeinde/Bauamt erfährst Du, ob
es Einwände gegen Obstbäume, eine Hecke und ein paar
Kartoffeln gibt.

Ja. Nur weiß ich aus Erfahrung, dass man Behörden mit Genehmigungs- bzw. Verweigerungsmacht möglichst wenig fragt. Weil im Zweifel lieber verboten als erlaubt wird.

Aber wer und aus welchem Grund sollte jemand
etwas dagegen haben? Es ist immerhin Dein Eigentum und solange
für die Gemeinde keine Pflichten und Kosten entstehen und die
Umwelt nicht beeinträchtigt wird, wird es kein Interesse
geben, Dir Steine in den Weg zu legen.

Ich hoffe auch, dass es auf diesem vernünftigen Weg läuft und dass kein missmutiger Weidenachbar Klagelust bekommt.
Ich weiß von einem Bekannten, dass dessen Pächter eine Klage an den Hals bekam, als er einen nach zwei Seiten offenen, ganz primitiven Unterstand für seine Pferde auf die Weide stellte.

Danke jedenfalls für die Hilfe!

Grüße,
Salzmann

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Danke für den Tipp und den Link! (owT)

-)

Hi,

Die Bauordnung kann Dir vermutlich egal sein, solange Du keine
festen Behausungen für den Daueraufenthalt von Menschen bauen
willst.

Dem ist nicht so…
Die Bauordnungen gelten für nahezu Alles, was aus Baustoffen / Bauteilen hergestellt wird sowie für die Grundstücke. Ausnahmen sind explizit aufgezählt. Dazu ein Auszug aus der HBO (ich bin halt Hesse… aber die Bauordnungen unterscheiden sich nur in kleineren Details):

(1) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke und für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für

  1. Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetriebe, mit Ausnahme von Gebäuden,

  1. Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, und ihre Nebenanlagen, mit Ausnahme von Gebäuden, Masten und Unterstützungen,

  2. Krane und Krananlagen,

  1. Friedhöfe und Nebenanlagen, wie Grabkreuze, Grabsteine und Grabdenkmale, mit Ausnahme von Gebäuden.

Auf gut Deutsch: Die Bauordnung gilt auch für jedes kleine Denkmal im letzten Winkel des abgelegensten Waldes…

Gruß Stefan

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Hallo Wolfgang!

Die Bauordnung kann Dir vermutlich egal sein, solange Du keine
festen Behausungen für den Daueraufenthalt von Menschen bauen
willst.

Leider falsch. zwar steht dem Eigentümer wegen Art. 14 GG
grundsätzlich das Recht zu Bauen zu, dieses ist allerdings mit einem
Genehmigungsvorbehalt versehen. Da es sich hier, wie gesehen, nicht
um eine genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt, muss er die
Genehmigung beantragen.
Aber: ist vielleicht auch nicht soo wild, denn diese darf nur versagt
werden, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Da man auf dem Bauamt auch besseres zu tun haben wird, als wegen
eines solchen Falles ein Faß aufzumachen wird man das wohl im Rahmen
des möglichen möglichst unkomliziert machen.

Gruß - Jaschiii

Hallo!

Da es sich hier, wie gesehen,
nicht um eine :genehmigungsfreies :Bauvorhaben handelt, muss er :die Genehmigung beantragen.

Mangels Sachkennznis werde ich nicht strittig argumentieren. Ich gebe nur zu bedenken, daß es sich bei der Nutzung durchaus um einen landwirtschaftlichen Betrieb handeln könnte, der einen Stall auch ohne Genehmigung bauen darf. Allein die Tatsache, daß von Hobbyschafhaltung die Rede ist, schließt den landwirtschaftlichen Betrieb nicht aus. Ich weiß nicht, um wie viele Schafe es sich handelt. Wenn aber die Schafe nicht an Altersschwäche sterben sollen und die Haltung auf immerhin 2 ha stattfindet, könnte man darin einen landwirtschaftlichen Betrieb sehen. Ob es insgesamt sinnvoll ist, sich auf solchen Standpunkt zu stellen, kann ich nicht beurteilen.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Die Bauordnung kann Dir ::vermutlich egal sein, ::solange Du keine
festen Behausungen für den ::smiley:aueraufenthalt von Menschen ::bauen willst.

Dem ist nicht so…
Die Bauordnungen gelten für :nahezu Alles, was aus :Baustoffen /
Bauteilen hergestellt wird :sowie für die Grundstücke.

Ja, natürlich. Ich wollte zum Ausdruck bringen, daß der Schafstall nicht genehmigungspflichtig ist (aber dennoch den Vorschriften der Bauordnung entsprechen muß). Aber wie es aussieht, ist nicht einmal sicher, ob der Stall genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist.

Gruß
Wolfgang