Folgender Fall:
Jemand ist verstorben eine Person welche sich erst wesentlich später als Angehörige erklärt beauftragt eine Firma welche eine Dienstleistung in der Wohnung des Verstorbene ausführen soll. Dienstleistung wurde ausgeführt und danach kommt die Angehörige und sagt , dass sie das Erbe ausschlägt und die Kosten nicht übernimmt obwohl sie diese in Auftrag gegeben hat und keine Information zum Verwandschaftsverhältnis vorlag.
Wo kann man konkret nachlesen was in die Erbmasse fällt. Den lt. dieser Erfahrung dürften auch in Zukunft die Bestatter gefahr laufen auf Ihre Kosten sitzen zu bleiben.