Was genau ist Prokura?

Hallo,

ich suche kurze Definitionen zu folgenden Begriffen oder Seiten die darüber Auskunft geben könnten

  • Kaufmann
  • Handelsgewerbe
  • Prokura
  • Handlungsvollmacht
  • Handelsregister

Hallo Christoph,

naja, so taufrisch ist mein Wissen aus der Ausbildung nach 6 Jahren leider nicht mehr… Aber ein paar Sachen weiss ich trotzdem noch :wink:

So ein HGB von Beck kostet ca. 5 Euro (meines kostete vor ca. 3 Jahren noch 6,90 DM), die sich lohnen. Denn dann hast du auf jeden Fall die aktuelle gesetzliche Regelung. Gerade bei Kaufleuten hat sich nämlich seit meiner Ausbildung auf jeden Fall was geändert. Ehe ich dir da was falsches sage, verweise ich lieber auf die entsprechenden Paragraphen.

  • Kaufmann

§§ 1-7 HGB

  • Handelsgewerbe

§ 1 HGB Abs. 2

  • Prokura

ein Prokurist darf ALLE Geschäfte in einem Unternehmen erledigen, auch wenn sie nicht typisch für das Unternehmen sind - d.h. er dürfte für nen Stahlhandel auch 3 Paletten Bananen kaufen, wenn er der meinung ist, dass das sein muss.
Weiteres siehe §§48-53 HGB

  • Handlungsvollmacht

ein Handlungsbevollmächtigter darf nur die Geschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck und seiner Aufgabe entsprechen. D.h. er darf KEINE Bananen für nen Stahlhandel kaufen und auch ansonsten können seine Befugnisse eingeschränkt sein (als Verkäufer dürfte er dann z.B. keine Produktionsmaschinen einkaufen)
§54ff. HGB

  • Handelsregister

§§ 8ff. HGB

Noch ein Tipp generell: es gibt eine Art Kompendium mit Prüfungswissen für Industriekaufleute. Das ist echt prima! Da hast du zu quasi allen Gebieten zu den wichtigsten Themen mögliche Prüfungsfragen formuliert mit einer sehr ausführlichen und vor allem verständlichen Antwort. Leider steht mein Exemplar gerade 120 km weiter in einem Regal. Sobald ich die Möglichkeit habe, schau ich nach Titel/Verfasser/ISBN und lasse dir diese zukommen. Die Investition hat sich auch extrem gelohnt. Und ich kann dir versichern, dass ich normalerweise so wenig Bücher wie möglich kaufe, weil die in vielen Fällen nur ein Wahnsinns-Geld kosten und nicht lange gebraucht werden.

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo Christoph,

naja, so taufrisch ist mein Wissen aus der Ausbildung nach 6
Jahren leider nicht mehr… Aber ein paar Sachen weiss ich
trotzdem noch :wink:

So ein HGB von Beck kostet ca. 5 Euro (meines kostete vor ca.
3 Jahren noch 6,90 DM), die sich lohnen. Denn dann hast du auf
jeden Fall die aktuelle gesetzliche Regelung. Gerade bei
Kaufleuten hat sich nämlich seit meiner Ausbildung auf jeden
Fall was geändert. Ehe ich dir da was falsches sage, verweise
ich lieber auf die entsprechenden Paragraphen.

  • Kaufmann

§§ 1-7 HGB

  • Handelsgewerbe

§ 1 HGB Abs. 2

  • Prokura

ein Prokurist darf ALLE Geschäfte in einem Unternehmen
erledigen, auch wenn sie nicht typisch für das Unternehmen
sind - d.h. er dürfte für nen Stahlhandel auch 3 Paletten
Bananen kaufen, wenn er der meinung ist, dass das sein muss.
Weiteres siehe §§48-53 HGB

Prokuare ist aber auf einen gewissen betrag festgelegt.
mach einer hat prokuare von einer millionen ein anderer prokurist hat zugriff auf das gesammte barvermögen der Firma.

grüsse
Sven.

Danke für die Antworten

CU Christoph

Prokuare ist aber auf einen gewissen betrag festgelegt.
mach einer hat prokuare von einer millionen ein anderer
prokurist hat zugriff auf das gesammte barvermögen der Firma.

Hallo Sven,

grundsätzlich hat ein Prokurist unbeschränkte Handlungsvollmacht. Wenn Du es mit dem Prokuristen einer Gesellschaft zu tun hast, brauchst Du also nicht nachzufragen, ob er überhaupt berechtigt ist, dieses oder jenes mit Dir im Namen der Gesellschaft zu vereinbaren.

Unabhängig davon können die Vollmachten des Prokuristen von seinem Brötchengeber begrenzt sein. So ist es z. B. üblich, daß ein Prokurist nur für bestimmte Betriebs- und Aufgabenbereiche Entscheidungen treffen darf oder vor Überschreitung bestimmter Beträge die Zustimmung eines weiteren Prokuristen oder des Geschäftsführers einzuholen hat.

Die Zeichnungsberechtigung alleine oder zusammen mit einem anderen Prokuristen oder dem GF kann im Handelsregister stehen, muß aber nicht. Weitere Einschränkungen der Prokuristen-Vollmachten stehen regelmäßig nicht im HR.

Gruß
Wolfgang

Die Zeichnungsberechtigung alleine oder zusammen mit einem
anderen Prokuristen oder dem GF kann im Handelsregister
stehen, muß aber nicht. Weitere Einschränkungen der
Prokuristen-Vollmachten stehen regelmäßig nicht im HR.

Hallo zusammen

Hier gibts nun einen Unterschied zum Schweizer Recht. Hier muss der Prokurist im Handelsamtsblatt, und somit auch im Handelsregister, veröffentlicht werden. Mit allen Befugnissen, sofern sie von Gesetzt aus nicht schon gegeben sind, besonders aber die Einschränkungen. Genau so muss dies dann wieder veröffentlicht werden, wenn so eine Person aus der Firma ausscheidet. Der Prokurist ist in der Schweiz die einzige natürliche Person die nicht auf Konkurs betrieben werden kann, im Gegensatz zu den anderen.

Gruss HaegarCH

hi sven,

um wolfgangs posting grob zusammenzufassen:

im aussenverhaeltnis hat der prokurist vertretungsmacht, welche höchstens beschränkt ist auf einzelne filialen des kaufmanns bzw. auf die gesamtheit (wenn der p. nur in verbindung eines anderen vertretungsberechtigt ist). diese beiden beschränkungen sind eintragungspflichtig.

im innenverhältnis ist der prokurist meist arbeitnehmer und im arbeitsvertrag wird sein handlungspielraum festgelegt. übersteigt er diesen wird er ggf. gekündigt und ist schadenersatzpflichtig. es ändert aber nichts an der rechtmäßigkeit am rechtsgeschäft.

bsp. p kauft für seinen kaufmann waren zu 100.000 € im aussenverhältnis wirkt das rechtsgeschäft für und gegen den kaufmann. im innenverhältnis hat er ggf. gegen regelungen verstossen weil im arbeitsvertrag stand „keine RG über 50.000 €“ … ob schadenersatzforderungen folgen ist dann sache des kaufmanns…

gruss vom

showbee