Was gibts noch ausser 'Schönfelder' und Satorius I

was gibts noch für „Schmöcker“, die ein RA im Schrank als sein „Allgemein-Grundwissen“ beherrschen sollte?

Ausserdem noch ne Frage: Warum ist dieser Berufszweig immer noch ein „geschützter Beruf“ - alle anderen (mit Ausnahme des Arztes) kann (leider) heutzutage jeder „weich“-machen.

Dank Euch

Hi,
zu den genannten Loseblattsammlungen gesellt sich in der Regel eine Textsammlung der Ländergesetze, in Nordrhein-Westfalen etwa der „v.Hippel-Rehborn: Gesetze des Landes NRW“

Deine 2. Frage ist nicht konkretisiert genug und unverständlich.
Es ist so, dass die meisten Berufe, die sich als Berufsfeld definieren lassen, auch in irgendeiner Weise „geschützt“ sind.
Das gilt für alle Handwerksberufe. Du kannst z.B. kein Handwerk selbständig ausüben, wenn du nicht über einen Meisterbrief verfügst und in der Handwerksrolle eingetragen bist.
Das gilt für alle Berufe, für die du eine behördliche Genehmigung benötigst, eine Konzession, wie z.B. einem Taxiunternehmer.
Warum also sollte gerade der Beruf des Rechtsanwaltes nicht geschützt sein?
Stell dir vor, jeder könnte nach Belieben eine Anwaltskanzlei eröffnen, die Mandanten wären diesen Scharlatane hilflos ausgeliefert und würden Prozesse, die von Profis sicher zu gewinnen sind, deshalb verlieren, weil der Nichtprofi keine Ahnung von Verfahrensrecht hat. Was dann?
Gruß,
Francesco

Ausserdem noch ne Frage: Warum ist dieser Berufszweig immer
noch ein „geschützter Beruf“ - alle anderen (mit Ausnahme des
Arztes) kann (leider) heutzutage jeder „weich“-machen.

Dank Euch