Was hat es eigentlich mit dem Batteriegesetz auf sich?

Hallo. Ich wollte mir gerade einen neuen Akku für den Viehzauh draußen kaufen, weil der, den ich jetzt habe, langsam den Geist aufgibt. Jetzt bin ich gerade hierdrauf gestoßen: Infos zum Batteriegesetz Was hat es damit auch sich? Ist das nur eine Bestimmung, dass man als Käufer dazu verpflichtet ist, die korrekt zu entsorgen und der Verkäufer ist dazu verpflichtet, Käufern das zu sagen? Oder versteh ich da was falsch. Ich seh zum ersten mal, dass es da eine Bestimmung gibt.

Servus,

das BattG ist aus Sommer 2009, also nicht mehr ganz taufrisch.

Da steht unter anderem das drin, was Du verlinkt hast: Der Käufer / Anwender / Verbraucher von Batterien ist verpflichtet, diese ordentlich zu entsorgen, und der Verkäufer ist verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen.

Es war übrigens auch schon lange vorher eine Sauerei, Batterien und Akkus „unauffällig“ bei Hausmüll oder Sperrmüll mitzugeben, und jedem, der es wissen wollte, mindestens seit der Zeit bekannt, als im Einzelhandel Rücknahmesysteme organisiert wurden - das waren, wenn ich mich recht erinnere, die ersten überhaupt.

Dass mir bei der DEULA dringendst eingeschärft wurde, tote Batterien / Akkus nicht in den Müll zu geben, war im Herbst 1979.

Schöne Grüße

MM