Was ist Nutzungs und Überlassungsvertrag

beiden gehört 50 % eines Hauses.Einer bewohnt das Haus und betreibt in der Hälfte des Anderen eine Arztpraxis unentgeltlich, weil ein unentgeldlicher Nutzungs und Überlassungsvertrag besteht. Kann der eine, der nicht in dem Haus wohnt Miete verlangen?

danke

Anrede leider systembedingt gelöscht

…unentgeltlich, weil ein unentgeldlicher Nutzungs und
Überlassungsvertrag besteht.

unendgeldlich soll hier wohl heißen ohne Geld.
Unentgeltlich könnte bedeuten ohne Entgelt.

Kann der eine, der nicht in dem Haus wohnt Miete verlangen?

Klar, verlangen kann er. Die Miethöhe richtet sich nach der im unentgeltlichen Vertrag vereinbarten Höhe.

Moin,

Sarkasmus lässt grüßen, oder was war hier los? :wink:

Kann der eine, der nicht in dem Haus wohnt Miete verlangen?

Klar, verlangen kann er. Die Miethöhe richtet sich nach der im
unentgeltlichen Vertrag vereinbarten Höhe.

So einfach ist das nicht. Nur weil vertraglich kein Entgelt vereinbart wurde, scheiden Ansprüche ja nicht per se aus.
Im ersten Moment schon, allerdings dürfte die Möglichkeit einer Vertragsanpassung oder Vertragsänderung im Raume stehen.
Hierzu müsste derjenige, der nun ein Entgelt begehrt, natürlich substantiiert vortragen.

Weiterhin sind unentgeltliche Verträge ja auch leichter kündbar.

Aufgrund des jetzigen Vereinbarungsstandes kommt die Geltendmachung eines Mietzinses jedoch nicht in Betracht.

LG Pia