Was kann ich gegen falschen Zeugenaussagen machen?

Liebe/-r Experte/-in,

Nach unserer Scheidung laut gerichtlichen Vergleich sollte mir meine ex-Frau 10.000 € in Raten auszahlen.Sie hat 2 Jahre lang kein Cent zurückgezahlt. Jetzt wurde mir Exekution ihres Gehaltes bewilligt. Sie klagte gegen diese Bewilligung und gibt dabei an mir die gesammte Summe bar auf die Hand gegeben zu haben und zwar vor Augen 5 Zeugen (Mutter,Vater,Cousan,jetziger Gatte und Freund der Familie)?! Sie werden vor dem Gericht wahrscheinlich für sie lügen. Wisen Sie was ich dagegen tun kann?
Danke

Hallo, unverständlicherweise ist diese Anfrage bei mir gelandet. Helfen kann ich leider nicht, da ich weder ein Experte in Rechtsfragen bin noch Erfahrungen mit einer Scheidung habe. Sorry…

Hallo, unverständlicherweise ist diese Anfrage bei mir
gelandet. Helfen kann ich leider nicht, da ich weder ein
Experte in Rechtsfragen bin noch Erfahrungen mit einer
Scheidung habe. Sorry…

KEINE AHNUNG WIE, SORRY
Danke trotzdem

Lieber Freund,

leider bin ich kein Jurist und kann Ihnen diese Frage nicht beantworten. Grundsätzlich würde ich in diesen Belangen einen Rechtsanwalt beiziehen, wobei auch hier die Qualität der Vertretung sehr stark differiert!

Mein grundsätzlicher Rat wäre in Ihrem Falle von der Ex-Gattin einen Zahlungsbeleg zu verlangen.

Ich denke dass gerade bei Scheidungen, finanziellen Geschäften, einer Trennung die sicherlich auch zu einem Vertrauensbruch geführt hat, die finanzielle Abwicklung nicht ohne einer Zahlungsbestättigung abgschlossen würde!

Nachdem das Verfahren 2 Jahre dauerte und einer relativ hohen Summe von € 10.000.- beide Vertragspartner sicher sein möchten, würde wohl der Zweifel angebracht sein, dass in Ihrem Fall das Geschäft per Handschlag ordentlich abläuft, bzw. abgewickelt wurde!

Wie weit in Deutschland die Herkunft des Geldes nachgewiesen werden muß ist ebenfalls in diesem Fall zu stellen. Kann Ihre Ex- Gattin einen Bankauszug über eine Abbuchung für den genannten Betrag zum angegebenen Zeitpunkt vorweisen?
Hat sie das Geld von ihrer Familie leihweise erhalten und wurden innerhalb der Familie schriftliche Vereinbarungen getroffen?

Hier könnte vielleicht Ihr Anwalt ansetzen!

Wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Franz Kellerer