Was könnte man tun? Verjährt?

Ein 12 Jähriges Kind wurde von seinem Lehrer gezwungen über Stunden zu stehen.
Er durfte weder essen noch trinken und auch nicht zur Toilette gehen.
Besonders schwierig war es weil dieses Kind von Geburt an schwer behindert ist und auch auf der entsprechenden Förderschule passiert ist.
Dieses geschah nach einer schweren OP die dieses Kind ebenfalls zu einer persönlichen Assistens brachte, da die Bruchgefahr für bestimmte Knochen so gut als möglich, ausgeschlossen werden sollte.

Dies alles hat der Lehrer im nachhinein damit begründet, das betreffender Schüler nicht „Guten Morgen“ sagte.

Er hat hierbei nicht berücksichtigt das dieses KInd in die Vertretung musste, zu diesem lehrer, da die eigentliche Lehrerin erkrankt war.
Dieses Kind ist Autist, denen fällt Veränderung ja bekanntlich sehr schwer.
Wir als Eltern haben damals eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben, von der bis dato nichts zurück kam, außer andauernde Aussagen wie, das es Konsequenzen gehabt hätte für den Lehrer.
Welche würden uns nicht mitgeteilt.
Meine Frage ist.
Kann ich das von Ende 2011 noch anzeigen? Und wäre es besser sich hierzu einen Anwalt zu nehmen?
Ich empfinde das als Nötigung, Misshandlung Schutzbefohlener.
Wie seht ihr das?
All diese „Taten“ hat der Lehrer damals uneingeschränkt zugegeben.

Hallo,

da ist wirklich ein Anwalt Ansprechstelle und kein Forum von Laien.

lG

Soviel ich weiß, verjährt eine Strafverfolgung nach 3 Jahren, wenn als Strafe weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten wäre. 
Aber wieso wartet man 3 Jahre mit einer Strafanzeige, wenn es um das Wohl eines Kindes geht?

Hallo,
die Frage, ob die Taten jetzt noch verfolgbar sind, hängt von zwei Bedingungen ab: von der genauen Tatzeit im Jahr 2011 und der Frage, welcher Straftatbestand verwirklicht sein kann, davon abhängig, welche Verjährungsfrist gilt und ob ein Strafantrag erforderlich ist.
In Betracht kommen Körperverletzung, Nötigung, Mißhandlung von Schutzbefohlenen.

Eine Körperverletzung setzt voraus, dass durch die Tat (langes Stehen) tatsächlich eine Verletzung des Körpers hervorgerufen worden ist. Hierzu findet sich in der Tatbeschreibung nichts. Das bloße Risiko, dass der Körper verletzt werden könnte, reicht nicht aus. Auch ein Versuch scheidet aus, denn es kann dem Lehrer nicht unterstellt werden, dass er wollte, dass das Kind einen Körperschaden davon trägt. Selbst wenn man annehmen wollte, der Lehrer hätte eine solche billigend in Kauf genommen, läge ein Antragsdelikt vor. Die Antragsfrist beträgt jedoch 3 Monate und wäre abgelaufen. Eine Verfolgbarkeit bestünde daher nur dann, wenn wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten gehalten wird. Das wird nicht zu bejahen sein, einerseits wegen des geringen Schadens, der lange zurückliegenden Tat und letzlich auch wegen des ja durchgeführten Disziplinarverfahrens.

Für eine Mißhandlung von Schutzbefohlenen müßte das Verhalten des Lehrers als „quälen“ oder „roh mißhandeln“ zu qualifizieren sein, was nicht der Fall ist. Das sind gesteigerte Formen von Körperverletzungen, die hier nicht angenommen werden können.

Auch eine Nötigung liegt nicht vor. Denn als Nötigung wird bestraft, wenn der Täter durch Drohung oder durch Gewalt eine Handlung von dem Opfer will. Hier hat der Lehrer aber nicht gedroht, sondern angeordnet. Ein solches Verhalten, also das unmittelbare einwirken auf einen anderen, wird nur in Ausnahmefällen bestraft, meist dann, wenn es zu einem Vermögensschaden führt, wie beim Raub oder der Erpressung.

Verjähren würden die Körperverletzung und die Nötigung nach fünf Jahren, also im Jahr 2016, die Mißhandlung Schutzbefohlener erst im Jahr 2021.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Michael

Tag,
schöner Beitrag! Nur als Ergänzung: Die Verjährungsfristen für die zivilrechtlichen Ansprüche wären noch deutlich länger.

Schöne Grüße
KK

Das Problem ist es wurde nichts getan, wir wurden immer wieder vertröstet. Es ist keine Nötigung jemanden der aufgrund höchster Kieferbruchgefahr eine persönliche Assistenz hat stundenlang stehen zu lassen? Nahrung und Trinken und Toilettengang zu verweigern?
Pflegestufe 2 hat und zu 100% schwer behindert ist.