Was muss ein Kaufmann kontrollieren?

Hi, ich hab mal ne Frage zu meiner grade zurückerhaltenden Klasssenarbeit in Rechtslehre.

Folgender Sachverhalt: A kauft von B eine Münzsammlung. Die Münzen befinden sich allerdings noch auf dem Schiff von New York nach Hamburg. B wussste nicht das jenes Schiff vor 4 Tagen untergegangen ist.

B ist Münzhändler, also Kaufmann. Hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser acht gelassen und fahrlässig gehandelt als er die Münzen verkauft hat?

Hallo,

das ist eine interessante Frage. Hat der Münzhändler die Ware verkauft als das Schiff noch nicht gesunken ist oder nachdem das Schiff gesunken ist?

Hierbei handelt es sich wohl um eine Havarie. Warum ist das Schiff gesunken? Hier hafte in der Regel der Halter des Schiffs. Es sei denn, dass das Schiff aufgrund einer höheren Gewalt (nicht kalkulierbar) gesunken ist.

Das muss erst einmal geprüft werden.

Gruß

Thommy

Hallo Mühlentom!

Das muss erst einmal geprüft werden.

Nett gemeint, aber ich glaube, hier ging es dem Klausursteller lediglich um einen klassischen Schulfall der anfänglichen objektiven Unmöglichkeit, wenn also eine Leistung versprochen wird, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von niemandem erbracht werden kann.

Nett gemeint, aber ich glaube, hier ging es dem Klausursteller
lediglich um einen klassischen Schulfall der anfänglichen
objektiven Unmöglichkeit, wenn also eine Leistung versprochen
wird, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von niemandem
erbracht werden kann.

Genau das ist der Fall. Das Schiff ist vier Tage vor Vertragsschluss gesunken und der Verkäufer hatte keine Ahnung davon. Jetzt ist halt fraglich ob er fahrlässig gehandelt hatte.

Gibt es irgendwelche Rechtsgrundlagen oder Kommentare zu solchen Fällen? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ich als Verkäufer ständig gucken will, ob irgendwo Dampfer gesunken sind.