Hi, ich hab mal ne Frage zu meiner grade zurückerhaltenden Klasssenarbeit in Rechtslehre.
Folgender Sachverhalt: A kauft von B eine Münzsammlung. Die Münzen befinden sich allerdings noch auf dem Schiff von New York nach Hamburg. B wussste nicht das jenes Schiff vor 4 Tagen untergegangen ist.
B ist Münzhändler, also Kaufmann. Hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser acht gelassen und fahrlässig gehandelt als er die Münzen verkauft hat?