Was tun bei Original nicht = Original?

Hallo zusammen,

bei ebay hat jemand ein Produkt ersteigert, bei welchem sich nach Erhalt herausstellt, dass es sich nicht um Originalware handelt, sondern um eine Fälschung. Obwohl in der Produktbeschreibung „Originalware“ stand.

Welche Rechte hat der Käufer? Erhält er sein Geld zurück? Was muss er dafür tun? Kann ebay zur Rechenschaft gezogen werden, weil auf deren Plattform ein Anbieter Fälschungen verkauft hat?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hast du den Verkäufer wegen des Sachverhalts schon benachrichtigt?
Was sagt er?

Ansonsten steht es natürlich außer Frage dass du das Produkt zu bekommen hast, welches angeboten wurde und nicht irgendein Plagiat.

Hi,

Welche Rechte hat der Käufer?

Rücktritt nach Fernabsatzrecht

Erhält er sein Geld zurück?

Ja, wenns der Verkäufer nicht freiwillig zurückgibt, mit Klage.

Was muss er dafür tun?

Zuerst mit dem Verkäufer reden. Wenn uneinsichtig, eBay einschalten, wenn weiter kein Erfolg Hersteller informieren und Klage

Kann ebay zur Rechenschaft gezogen werden,
weil auf deren Plattform ein Anbieter Fälschungen verkauft
hat?

Wohl nicht, woher sollen die das wissen? Aber sie müssen es zukünftig unterbinden, ggf. durch Löschung des Kontos und Verhinderung einer erneuten Anmeldung.

Ciao

Hallo,

Rücktritt nach Fernabsatzrecht

das ist im Gesetz eher die Ausnahme als die Regel.

Ich konnte nicht erkennen, dass der Käufer hier als Verbraucher und der Verkäufer hier als Unternehmer aufgetreten ist, was diese Ausnahmeregel hier zur Anwendung kommen lassen würde…

Gruß

S.J.

Hi,

Ich konnte nicht erkennen, dass der Käufer hier als
Verbraucher und der Verkäufer hier als Unternehmer aufgetreten
ist, was diese Ausnahmeregel hier zur Anwendung kommen lassen
würde…

Steht im Gesetz, gilt nur für Unternehmer???

Ciao

Hallo,

Steht im Gesetz, gilt nur für Unternehmer???

Ja, § 312 b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher […] abgeschlossen werden

http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

Gruß
Wawi

Ok, danke!

Hi,

Ich konnte nicht erkennen, dass der Käufer hier als
Verbraucher und der Verkäufer hier als Unternehmer aufgetreten
ist, was diese Ausnahmeregel hier zur Anwendung kommen lassen
würde…

Steht im Gesetz, gilt nur für Unternehmer???

er meint (denke ich), die loslösung von verträgen ist grds. die ausnahme und für den spezialfall unternehmer-verbraucher gelten nochmals sondervorschriften -> 312ff.
dass der widerruf (und nicht rücktritt) nur für die konstellation verbaucher-unternehmer gilt, weiss s.j. selbst…

gruß