Wasserleitung defekt - wer zahlt?

hallo zusammen,

In meiner Eigentumswohnung war vor kurzem eine Wasserleitung defekt. Diese befand sich ausserhalb der Wand. Habe den Schaden meiner Privathaftpflicht als auch meiner Gebäudehaftpflicht gemeldet. Beide fühlen sich nicht zuständig.

Die Privathaftpflicht hat auf die Gebäudeversicherung verwiesen und die zahlt nur, wenn sich die defeke Wasserleitung in der Wand befindet.
Wer zahlt nun? Ich etwa? für was hab ich denn ne Versicherung?
für eure Antworten vielen Dank im vorraus

viele Grüße

Rasta

hallo,

es ist anzunehmen, dass die Wohnung im Rahmen einer WEG verwaltet wird. Erkundige Dich bei dem Hausverwalter, welche Verträge er für Leitungswasserversicherungen abgeschlossen hat und wenn, welche Kosten diese übernimmt. Ausserdem solltest Du einmal Deinen Kaufvertrag prüfen, welche anteiligen Kosten Du tragen musst und ob diese Arbeit nicht Sache der WEG ist.

Wobei ich mir die Frage stelle, weshalb Du eine defekte Wasserleitung ausserhalb Deiner Wohnung - bei einer Eigentumswohnung - unter der Verwaltung der WEG - Deiner eigenen Haftpflicht anmeldest. Es handelt sich doch hier dann um Gemeinschaftseigentum. Und hier würde mit Recht keine Deiner Versicherung zahlen.

Es taucht eien weitere Frage auf. Weshalb hast Du die Reparatur vornehmen lassen und haben die anderen Miteigentümer, mindestens jedoch die Hausverwaltung Zustimmung erteilt ?

In meiner Eigentumswohnung war vor kurzem eine Wasserleitung
defekt. Diese befand sich ausserhalb der Wand. Habe den
Schaden meiner Privathaftpflicht

Weshalb Privathaftpflicht ? Diese ist nur zuständig, wenn Du einen Schaden am Eigenbtum Dritter verursachst.

als auch meiner

Gebäudehaftpflicht gemeldet. Beide fühlen sich nicht
zuständig.

Die Privathaftpflicht hat auf die Gebäudeversicherung
verwiesen und die zahlt nur, wenn sich die defeke
Wasserleitung in der Wand befindet.

und auch nur, wenn diese Schäden versichert sind.

Wer zahlt nun? Ich etwa? für was hab ich denn ne Versicherung?
für eure Antworten vielen Dank im vorraus

Sei mir bitte nicht böse, aber Deine Darstellung ist in sich nicht schlüssig. Fehlen hier wichtige Hinweise zur Beantwortung Deiner Frage ? Hast Du einen Schaden verursacht ? Gibt es keine Hausverwaltung oder ist es eine Eigentumswohnung in einem Gebäude, in welchem weitere Eigentumswohnungen bestehen ( die nur aus steuerrechtlichen Gründen getrennt sind), welche einzig und allein Dir gehören ? Oder gibt es eine WEG und weshalb hast Du dann den Auftrag erteilt ? Wer gab Dir dann den Auftrag ?

Gruss Günter