WEG bauliche Veränderung im Gemeinschaftseigentum

Ist es möglich das im Gemeinschaftseigentum per Mehrheitsbeschluss entschieden werden darf, das Mülltonnen mit Edelstahlkästen aufgestellt werden?
Die Edelstahkästen würden im Vorgarten vor einem Fenster ca 1,5 Meter Abstand zur  Wohnung aufgestellt werden. Ist dort ein Mindestabstand zum Eigentum einzuhalten?
Gelbe Säcke sowie Papier sollen dort stehen und somit bestehen optische und geruchsbelästigende Einflüsse der Wohnung.

Frage:
Ist es möglich das im Gemeinschaftseigentum per Mehrheitsbeschluss entschieden werden darf, das Mülltonnen mit Edelstahlkästen aufgestellt werden?
Die Edelstahkästen würden im Vorgarten vor einem Fenster ca 1,5 Meter Abstand zur  Wohnung aufgestellt werden. Ist dort ein Mindestabstand zum Eigentum einzuhalten?
Gelbe Säcke sowie Papier sollen dort stehen und somit bestehen optische und geruchsbelästigende Einflüsse der Wohnung.
Antwort:
Hier ist die Teilungserklärung heranzuziehen, inwieweit sich das Gemeinschaftseigentum auf den Abstellplatz der Mülltonnen erstreckt . Gehen geruchsbelästigende Einflüsse vom Gemeinschaftseigentum auf das Sondereigentum über, so sollte man den Mehrheitsbeschluß anfechten. Um eine Teilungserklärung zu ändern, bedarf es Einstimmigkeit, da es sich offensichtlich um Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum handelt.

Hi,

die Frage die ich mir dabei stelle, kann man das als Modernisierung (qualifizierte Mehrheit) durchzukommen oder eben Als bauliche Veränderungen (allstimmigkeit).

cu

Hallo,

Ist es möglich das im Gemeinschaftseigentum per
Mehrheitsbeschluss entschieden werden darf, das Mülltonnen mit
Edelstahlkästen aufgestellt werden?

Baulicherseits umorganisiert ist alles, was vom anfänglichen Aufteilungsplan differiert. Was wird als bauliche Veränderung angesehen? Die Gerichte sagen:

Eine bauliche Umgestaltung ist es schon dann, wenn Teile des Gemeinschaftseigentums dauerhaft geändert werden. Und zwar so, dass von dem einstigen Aufteilungsplan oder einem ehemaligen Zustand abweichen und dabei mit den Tätigkeiten über eine anwendbare Instandsetzung oder Instandhaltung hinausgegangen wird.

Wenn man mit dem Beschluss nicht einverstanden ist und zudem Beeinträchtigungen fürchtet, dann sollte man eine Beschlussanfechtungsklage beim Amtsgericht anstreben, bitte auf die Fristen achten.

Gruß

BHShuber

Ist es möglich das im Gemeinschaftseigentum per
Mehrheitsbeschluss entschieden werden darf, das Mülltonnen mit
Edelstahlkästen aufgestellt werden?

Ja, darf. Allerdings hat jeder (inkl. derjenigen, die den Beschluß ursprünglich befürworteten) das Recht, den Beschluß vor Gericht anzufechten (weswegen man das dann auch „Zitterbeschluß“ nennt). In diesem Falle wäre das von Erfolg gekrönt, weil es sich ganz eindeutig um eine bauliche Veränderung handelt, die allstimmig beschlossen werden muß. Etwaig zwischenzeitlich entstandene Aufwendungen inkl. Gerichtskosten müßten von der Gemeinschaft ekl. Kläger getragen werden.

Die Edelstahkästen würden im Vorgarten vor einem Fenster ca
1,5 Meter Abstand zur  Wohnung aufgestellt werden. Ist dort
ein Mindestabstand zum Eigentum einzuhalten?
Gelbe Säcke sowie Papier sollen dort stehen und somit bestehen
optische und geruchsbelästigende Einflüsse der Wohnung.

Das ist alles irrelevant. Entscheidend ist der Umstand, daß es sich um eine bauliche Veränderung handelt.

Gruß
C.