WEG neue Kellerlampe montieren

WEG-Anlage. Der Kellerraum ist als Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht definiert. Frage: Braucht man eine Genehmigung der WEG, um im eigenen Kellerabteil eine andere Lampe aufzuhaengen oder Duebel zu setzen? Getrennt sind die Keller nur duch Gitter, man kann also duchsehen, falls das relevant sein sollte.
Gruss LB

Hallo!

Die Keller sind doch mit Licht,Trennwänden und Türen ausgestattet. Gut, das ist alles Gemeinschaftseigentum.

Man darf nur als Sondernutzung seine Sachen ganz allein dort drin abstellen, mehr aber auch nicht.

Und sollte das Kellerlicht wider Erwarten über die Stromzähler der Sondernutzer gehen, dann könnte man wohl auch eine stärkere Lampe einschrauben, wenn einem die 25 W  zu mickrig sind.
Aber die technische Anlage „Kellerlicht“ ist wohl immer noch Gemeinschaftseigentum . Also hat ein Sondernutzer da auch nichts dran zu machen.

Wahrscheinlich kräht aber kein Hahn danach, wenn man es so macht wie beabsichtigt.

MfG
duck313