Die Frage, was zum Sonder- und was zu Gemeinschaftseigentum gehoert, ist ja ein Dauerstreitpunkt. Es gibt ja in manchen Bereichen die Moeglichkeit, manche Sachen mittels Teilungserklaerung oder Beschluss der WEG sowohl dem Sondereigentum ode auch dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. M. W. wird das z. B. bei Balkonen so gemacht.
- Reicht ein einfacher Mehheitsbeschluss aus - ich meine mich an EINSTIMMIGKEIT als Voraussetzung zu erinnern…?
- Welche Dinge koennten so oder so geregelt werden?
Etwas konkreter gefragt: Wie sieht es aus mit Rolllaeden, Fensterdichtungen, Klingelanlage?
Bei Unklarheiten bitte nachfragen, dieses haarige Thema ist sicher nicht mit einer Antwort abgeschlossen.
Gruss LB.