Wegbeschreibung auf öffentlicher Einladung

Hallo Ihr,

angenommen:
Tüftler T will seine neue Erfindung einer kleinen Stichprobe (ca. 10 - 20 Personen) von Leuten vorstellen.

Die Leute dafür spricht er „auf der Straße“ an und überreicht ihnen eine selbsterstellte Einladung auf Papier(insgesamt hat er ca. 50 Exemplare erstellt), auf der ein paar Erklärungen zu finden sind sowie der Ort der Vorstellung. Damit die Unbekannten den Weg so einfach wie möglich finden, fügt er eine kleine „Anfahrtsskizze“ ein.

Darf er sich diesen Ausschnitt aus einer Straßenkarte/-atlas kopieren - mit Hinweis auf die Quelle? Oder aus einer Internetkarte mit Hinweis auf die Quelle (z.B.: Quelle: FalkPlan Entenhausen, 1993)?

Beste Grüße
Uli

Nein. Diese Kartenwerke sind urheberrechtlich geschützt. Es ist eine beliebte Masche, auch Kleinunternehmer und Privatleute in solchen bzw. ähnlichen Fällen abzumahnen. Häufig werden nämlich die Karten aus dem Internet geladen und kopiert. Wird das entdeckt - und das geschieht recht häufig, weil nach solchen Verstößen gezielt gesucht wird, dann kommt die dicke Rechnung vom Abmahnanwalt.

Die betreffende Person soll die Skizze mit der Hand selbst anfertigen.

Es gibt aber auch im Internet verschiedene Anbieter, wo man Ausschnitte von Straßenkarten ausdrucken kann!

http://www.gofalk.com/de

Gruß

Urheberrechtsverletzung für Anfänger?
Hallo,

Es gibt aber auch im Internet verschiedene Anbieter, wo man
Ausschnitte von Straßenkarten ausdrucken kann!

http://www.gofalk.com/de

und was willst Du dem Fragesteller damit sagen?

Dass er eine Urheberrechtsverletzung viel einfacher haben kann?

Nur weil man es irgendwo direkt ausdrucken kann, ist es uneingeschränkt und kostenlos verwendbar?

Eher nicht.

Gruß

S.J.

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Hätte dieser Anbieter etwas dagegen, würde er auf der Internetseite nicht einen eigenen Button „Drucken“ installieren,
und würde auch dieses Programm nicht kostenpflichtig als CD anbieten!

Gruß!

Hallo,

Hätte dieser Anbieter etwas dagegen, würde er auf der
Internetseite nicht einen eigenen Button „Drucken“
installieren,
und würde auch dieses Programm nicht kostenpflichtig als CD
anbieten!

Ach so? Dann darf man also alles kopieren und verteilen, was einem so zwischen die Finger gerät?
Der Unterschied zwischen selbst nutzen und weitergeben ist Dir neu?
Dann denk nochmal nach, bevor Du hier Unsinn schreibst.
Gruß
loderunner (ianal)

4 Like

Hallo,

Hätte dieser Anbieter etwas dagegen, würde er auf der
Internetseite nicht einen eigenen Button „Drucken“
installieren,
und würde auch dieses Programm nicht kostenpflichtig als CD
anbieten!

Ach so? Dann darf man also alles kopieren und verteilen, was
einem so zwischen die Finger gerät?
Der Unterschied zwischen selbst nutzen und weitergeben ist Dir
neu?
Dann denk nochmal nach, bevor Du hier Unsinn schreibst.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

es wäre nett, wenn Sie erst einmal darüber nachdenken was Sie schreiben. Wo steht geschrieben, dass es nicht erlaubt ist?
Wenn der Anbieter eine Karte zum drucken vorsieht, dann hat der Nutzer damit automatisch die Erlaubnis dazu.
Von kopieren habe ich nichts geschrieben,
sondern nur vom ausdrucken.

Also ein wenig kleinere Schritte machen,
wenn man den Unterschied nicht begreift!

Gruß Merger

Dazu muss man schon sinnentnehmend lesen können

Hätte dieser Anbieter etwas dagegen, würde er auf der
Internetseite nicht einen eigenen Button „Drucken“
installieren,

Zitat aus den AGBDer Aufbau, die Gestaltung sowie sämtliche Inhalte der Webseite wie Themenbeiträge oder Kartenmaterial („Inhalte“) sind urheberrechtlich geschützt. Ein geschäftsmäßiger oder kommerzieller Gebrauch der Inhalte ist nicht gestattet.

Oh man

Gruß
Guido

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es wäre nett, wenn Sie erst einmal darüber nachdenken was Sie
schreiben. Wo steht geschrieben, dass es nicht erlaubt ist?
Wenn der Anbieter eine Karte zum drucken vorsieht, dann hat
der Nutzer damit automatisch die Erlaubnis dazu.
Von kopieren habe ich nichts geschrieben,
sondern nur vom ausdrucken.

Gut. Er daref sie also einmal, zweimal für den privaten Gebrauch ausdrucken. Und inwieweit ist dem Fragesteller, der etwas ganz anderes möchte, damit geholfen?

Das, was der Fragesteller braucht und möchte, darf er mit den Stadtplänen von Falk auch trotz „Drucken“-Buttons nicht machen. Also war die Antwort sinnlos.

Gruß,
Max

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Hallo,

zusätzlich zu allen bisherigen Antworten bisher:

Das mit der Internetkarte kann er mit OpenStreetMap praktizieren - hier genügt die Angabe der Quelle, auch bei gewerblicher Nutzung.

Alles weitere sowie weitere Einschränkungen stehen hier:
http://www.openstreetmap.de/faq.html

insbesondere im Absatz „Lizenz“:
http://www.openstreetmap.de/faq.html#lizenz

Gruß
Christian

Hallo,

es wäre nett, wenn Sie erst einmal darüber nachdenken was Sie
schreiben.

Komisch, genau das ist es, was Du hier permanent zu hören bekommst. Und es macht Dich kein bisschen stutzig…

Wo steht geschrieben, dass es nicht erlaubt ist?

Im Urheberrechtsgesetz. Schau mal: http://dejure.org/gesetze/UrhG
Besonders solltest Du Dir mal den §15 durchlesen (http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html).

Wenn der Anbieter eine Karte zum drucken vorsieht, dann hat
der Nutzer damit automatisch die Erlaubnis dazu.

Ja. Für den persönlichen Gebrauch.

Von kopieren habe ich nichts geschrieben,
sondern nur vom ausdrucken.

Was genau ist für Dich der Unterschied?

Hier ein Zitat von der von Dir verlinkten Seite:
"Darf ich kostenlos Kartenausschnitte aus den Falk Online-Karten verwenden?

Nein, Kartenausschnitte auf Ihrer Homepage (z.B. als Screenshot) oder auf veröffentlichten Printprodukten sind lizenz- und kostenpflichtig."

Was genau ist denn vielfaches Ausdrucken, wenn kein Printmedium?

Also ein wenig kleinere Schritte machen,
wenn man den Unterschied nicht begreift!

Das sagt uns ja der richtige…

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo! Grundsätzlich gilt das Urheberrecht = Kopie aus einem x-beliebigen Kartenwerk wird dies verletzen…

Es gibt aber auch Anbieter, die ja gerade wollen, dass man ihre Daten nutzt und (mit Quellenangabe) noch weiter verbreitet.

Beispiel Google-Maps: die bieten eigens den schon passenden Link für einen Kartenausschnitt an… (ob man das dann aber auch gedruckt verteilen darf, entzieht sich meiner Kenntnis…)

cu kai

Hallo!

Beispiel Google-Maps: die bieten eigens den schon passenden
Link für einen Kartenausschnitt an…

Den man aber trotzdem nicht uneingeschränkt verwenden darf: „Einzelnutzer dürfen Google Maps einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Gewerbliche Nutzer dürfen Google Maps ausschließlich zu internen Zwecken nutzen. Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API.“

http://maps.google.de/intl/de/help/terms_maps.html

(ob man das dann aber
auch gedruckt verteilen darf, entzieht sich meiner
Kenntnis…)

Da man es als Gewerbetreibender noch nicht einmal online so ohne weiteres verwenden darf, dürfte es für den Verwendungszweck des Fragestellers ebenfalls nicht erlaubt sein.

Lg,
M.