Wegerecht, Fahrrecht, Fahrtrecht

Da es leider beim ersten Anlauf nicht geklappt hat auf unten stehendes Beispiel Beiträge zu bekommen versuch ich es jetzt noch mal mit einer leicht abgeänderten Formulierung.
Angenommen Herr A besitzt ein an eine Strasse angrenzendes Grundstück. Dieses Grundstück ist seit ca. 20 Jahren unbebaut (das Grundstück war früher einmal bebaut, dieses Haus wurde jedoch abgerissen). Ein Grundbucheintrag bezüglich Fahrtrechten etc. für dieses Grundstück ist nicht vorhanden.
Herr B besitzt ein seit ca. 50 Jahren bebautes Grundstück dass von der Strasse aus hinter dem Grundstück von Herrn A liegt. Bewohnt wird dieses durch Herrn B seit ca. 15 Jahren. Ausserdem grenzt an dieses Grundstück von Herrn B ein grosses Grundstück (ebenfalls im Besitz von Herrn B) an, welches eine Anbindung auf eine andere Strasse besass (dieses grosse Grundstück wurde von Herrn B an Herrn C vor ca. 15 Jahren teilveräussert, wodurch vom verbliebenen Grundstück von Herrn B keine Anbindung an diese Strasse mehr gewährt ist).
Das bebaute Grundstück wurde von Herrn B vor ca. 50 Jahren erworben und wurde vom Vorbesitzer als Wiese genutzt. Eine Zufahrt zu dieser Wiese erfolgte mündlich überliefert durch das Grundstück von Herrn A.
Herr B benutzt als Zufahrt sowohl den Weg über das Grundstück von Herrn A (viel kürzer, und Herrn A stört das bisher auch nicht, da der Grund unbebaut ist) als auch das Grundstück von Herrn C.
Sicherlich ist beim teilveräusserten Grundstück, das jetzt im Besitz von Herrn C ist ein Grundbucheintrag vorhanden, das ein Fahrtrecht für das grosse Grundstück von Herrn B regelt, ob das auch für das bebaute Grundstück der Fall ist weiss ich nicht.
Wenn nun Herr A sein Grundstück bebauen will würde ihn das natürlich schon stören, wenn Herr B mitten durch sein Grundstück fährt.
Steht dann Herrn B eine Wegerecht durch das Grundstück von Herrn A zu (wie gesagt ist nichts ins Grundbuch eingetragen, lediglich ist mündlich überliefert, dass die Zufahrt zur früheren Wiese über das Grundstück von Herrn A war), oder muss er die Zufahrt durch sein anderes Grundstück + das Grundstück von Herrn C benutzen (was ja vorher auch ihm gehörte).
Schon mal vielen Dank für die Beiträge