Welche Fachanwältin/welcher Fachanwalt ist zuständig?

Hallo,

wer kann mir die Fachrichtung nennen, zu der dieser Sachverhalt gehört:

A und B sind verheiratet. Ein Elternteil von B © lebt noch.
Die Ehe von A und B verläuft nicht gut und einer denkt für die Zukunft an Scheidung.
Alle drei haben Ersparnisse.

Was passiert, wenn
a) C schwerstpflegebedürftig wird, die Ersparnisse im Laufe der Zeit aufgebraucht sind und nun das Einkommen von A und B und zusätzlich die Ersparnisse von B herangezogen werden müssen. Diese sind nach einiger Zeit aufgebraucht. Können die Ersparnisse von A nun für die Pflegeaufwendungen herangezogen werden?

b) B wird schwerstplfegebedürftig. Die Ersparnisse von B sind irgendwann aufgebraucht.
Können, neben dem Gehalt von A, auch die Ersparnisse von A herangezogen werden, um den Pflegeunterhalt von B zu sichern?

Kann jemand eine qualifizierte Antwort geben oder die Fachrichtung nennen, die für Beratungen dieser Art zuständig ist.

Mit freundlichem Gruß
numbat

Hallo!

Dazu  braucht man Anwalt, sogar Fachanwalt ?

Es haften nur Kinder für Eltern und umgekehrt. Und Ehepartner untereinander.

Also haftet auch nur B für C.   A ist ganz außen vor.  Ihr Einkommen und Vermögen wird gar nicht beachtet. Es wird sogar das anrechenbare Einkommen des B verringert weil er ja selbst eine Frau hat die er mit unterhalten muss. Es verbleibt ihm also mehr als Eigenbedarf.

Aber natürlich haftet A für ihren Ehemann B und muss von ihrem Einkommen und Vermögen je nach Möglichkeit (erheblicher Eigenbehalt !) abgeben.

MfG
duck313