Hallo,
wer kann mir die Fachrichtung nennen, zu der dieser Sachverhalt gehört:
A und B sind verheiratet. Ein Elternteil von B © lebt noch.
Die Ehe von A und B verläuft nicht gut und einer denkt für die Zukunft an Scheidung.
Alle drei haben Ersparnisse.
Was passiert, wenn
a) C schwerstpflegebedürftig wird, die Ersparnisse im Laufe der Zeit aufgebraucht sind und nun das Einkommen von A und B und zusätzlich die Ersparnisse von B herangezogen werden müssen. Diese sind nach einiger Zeit aufgebraucht. Können die Ersparnisse von A nun für die Pflegeaufwendungen herangezogen werden?
b) B wird schwerstplfegebedürftig. Die Ersparnisse von B sind irgendwann aufgebraucht.
Können, neben dem Gehalt von A, auch die Ersparnisse von A herangezogen werden, um den Pflegeunterhalt von B zu sichern?
Kann jemand eine qualifizierte Antwort geben oder die Fachrichtung nennen, die für Beratungen dieser Art zuständig ist.
Mit freundlichem Gruß
numbat