Welche strafe steh im polizeil. führungszeugnis

welche vergehen stehen im polizeilichen führungszeugnis
und wie lange bleiben sie dort stehen?

Hallo
Es gibt zwei arten.
Das einfache und das tiefergehende Führungszeugnis.
Das einfache sagt:
Diese Person hat hat sich in den vergangenen 12 Monaten unauffällig verhalten.

Das zweite, tiefergehende Führungszeugnis sagt:
Diese Person wurde mal verhaftet und war auch mal wegen …
länger als 6 Monate Insasse einer Haftanstalt.
Haftstrafen ab 6 Monate sind eingetragen.
Das zweite wird in der Regel von Geheimnisträgern und Mitarbeitern in bestimmten Berufsgruppen gefordert.
Einige Vergehen bleiben das ganze Leben dort stehen, andere Vergehen
werden nach 12 Monaten nicht mehr eingetragen.
Genaue Auskunft, welche Einträge im Führüngszeugnis stehen dürfen und müssen, kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht geben.

ööhmmm…

weisst du, das es sich hier um ein Expertenforum handelt?

Für den UP:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971…
ab § 30

Gruss

Iru

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Hallo Jürgen,

es gibt nichts, was an deiner Antwort richtig wäre.

Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen, das eine bekommen nur Privatleute, das andere ist für Ämter und Behörden (z.B. bei Einstellung im öffentlichen Dienst), das ist ausführlicher.

Das einfache Führungszeugnis hat ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder 3 Monaten Haft Straftaten verzeichnet, man muss also weder Insasse einer Haftanstalt gewesen sein noch für 6 Monate, um Eintragungen zu haben.

Die Löschfristen sind unterschiedlich, von 3 Jahren bis nie, das hängt vom Strafrahmen der begangenen Tat ab (je schwerer die Tat bestraft werden kann, umso länger die Löschfrist, http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html), 12 Monate unauffälliges Verhalten reichen jedenfalls in keinem Falle.

/t/polizeiliches-fuehrungszeugniss/2552413/2

VG
EK

Im polizeilichen Führungszeugnis steht alles über 90 Tagessätzen. Außerdem stehen bei Wiederholungstätern auch geringere Strafen drin. Siehe z.B. http://www.steuerdelikt.de/strafen-steuerhinterziehung mit weiteren Einzelheiten.