Guten Tag,
man ist mehrere Jahre als gebundener Versicherungsvertreter nach HGB 84 tätig. Die meisten seiner heutigen Kunden hat man selbst aufgebaut durch eigene Akquise Empfehlungen usw. Man ist zusätzlich einem Agenturleiter unterstellt, der an einem „mitverdient“ und mit dem man bisher eine geschäftliche Zusammenarbeit innerhalb des Versicherungsunternehems hatte. Nun will man mit „seiner“ Agentur diese Untergliederung verlassen. An der Tätigkeit an sich ändert sich nichts, man bleibt weiter für diesselbe Gesellschaft als HGB 84 tätig. Nur die bisherige Eingliederung möchte man nicht mehr. Auskunft der Gesellschaft ist, dass man jederzeit aus der Untergliederung raus kann. Seine Kunden jedoch, die man letzlich gebracht habe, bleiben in der jetzigen Struktur. Sprich man hätte keinen Anspruch auf weitere Betreuung seiner Kunden, ganz zu schweigen vom Verlust der Betreuungsprovision usw. Kann hier jemand weiterhelfen bzw. einen Tipp geben? Hat jemand schon einmal ähnliches gehabt? Man kann das irgendwie nicht glauben, das die Person, der man unterstellt ist bzw. war, künftig weiterhin die Kunden behält, die man aufgebaut hat? Vielen Dank im Voraus