Wem gehören die Kunden als HGB 84

Guten Tag,

man ist mehrere Jahre als gebundener Versicherungsvertreter nach HGB 84 tätig. Die meisten seiner heutigen Kunden hat man selbst aufgebaut durch eigene Akquise Empfehlungen usw. Man ist zusätzlich einem Agenturleiter unterstellt, der an einem „mitverdient“ und mit dem man bisher eine geschäftliche Zusammenarbeit innerhalb des Versicherungsunternehems hatte. Nun will man mit „seiner“ Agentur diese Untergliederung verlassen. An der Tätigkeit an sich ändert sich nichts, man bleibt weiter für diesselbe Gesellschaft als HGB 84 tätig. Nur die bisherige Eingliederung möchte man nicht mehr. Auskunft der Gesellschaft ist, dass man jederzeit aus der Untergliederung raus kann. Seine Kunden jedoch, die man letzlich gebracht habe, bleiben in der jetzigen Struktur. Sprich man hätte keinen Anspruch auf weitere Betreuung seiner Kunden, ganz zu schweigen vom Verlust der Betreuungsprovision usw. Kann hier jemand weiterhelfen bzw. einen Tipp geben? Hat jemand schon einmal ähnliches gehabt? Man kann das irgendwie nicht glauben, das die Person, der man unterstellt ist bzw. war, künftig weiterhin die Kunden behält, die man aufgebaut hat? Vielen Dank im Voraus

… dem Versicherungsunternehmen. Das Studium des HGB mit den einschlägigen Paragraphen gibt Aufschluß. Andererseits könnte hier ein Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters entstanden sein.

Deswegen gibt es doch gerade den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters. Damit wird er für den Verlust der von ihm angeworbenen Kunden entschädigt.

Hört sich nach dem klassischen Strukturvertrieb an.

In diesem Fall hört der Handelsvertreter ja nicht auf seinen Job auszuüben. Er will lediglich aus dieser „Untergliederung“ raus. Seine Tätigkeit, seine Gesellschaft für die er vermittelt bleibt alles gleich. Es ändert sich „nur auf dem Papier“ die Untergliederung. Seine Kunden müssen laut Aussage der Gesellschaft in diesem Fall in der Agentur verbleiben, in der er bisher unterstellt war. Er hat keinerlei Anspruch darauf. Es klingt kompliziert… obwohl er bei der Gesellschaft bleibt und weiter vermittelt, verliert die Betreungsprovision usw.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.