Wem gehört das Auto, darf es verkauft werden?

Hallo und guten Tag,

ich habe folgende Frage:

Vater hat vor 3 Jahren ein Auto gekauft, welches er seinem Sohn zur Verfügung stellt.
Sohn durfte sich den Wagen bis zu einem festgelegten Betrag selbst aussuchen, auch hat Sohn dann den Kaufvertrag unterschrieben und ist als Halter in Fahrzeugbrief- und Schein aufgeführt.
Sohn zahlt auch Steuer und Versicherung.

Nun will Sohn das Auto verkaufen, womit Vater nicht einverstanden ist. Vater kann anhand der Kontoauszüge aber belegen, dass er dieses Auto bezahlt hat und hat auch eine Art „Vertrag“ mit Sohn, dass dieser lediglich der Halter ist, das Auto aber ohne Vaters Zustimmung nicht verkaufen darf.

Sohn behauptet jetzt allerdings, das Auto gehöre ihm, auch wenn er keinen Cent dafür gezahlt hat und verlangt die Herausgabe des KFZ-Briefes (der sich wie auch der Kaufvertrag von Anfang an bei Vater befindet).

Im KFZ-Brief steht ausdrücklich, dass der Halter nicht zwangsläufig auch der Eigentümer ist.
Aber wie weißt man sein Eigentum nach?

Ich sehe das so: Das Auto gehört dem Vater, denn er hat es bezahlt.

Liege ich flasch?

Hallo!

Nicht allein weil er es bezahlt hat . Man kann ja auch bezahlen und dann verschenken.

Eher wegen des Vorbehalts in der Art „Vertrag“, denn man kann sich ja nur ein Recht auf Zustimmung zum Verkauf vorbehalten,wenn man selbst Rechte am Auto hat.

Selbst der Einbehalt der Kfz-Papiere wäre ein weiterer Anhaltspunkt über die Eigentumsverhältnisse.

MfG
duck313

schon mal das wort „Abstraktionsprinzip“ gehört?

es kommt faktisch darauf an, auf wen das auto bei der übergabe übertragen wurde.

das eigentum kann aber durch einen vertrag, der zwischen vater und sohn hier scheinbar vorliegt, eingeschränkt werden.
dazu müsste man aber dne vertrag kennen…