Hallo Expterten,
angenommen, jemand läßt sein Auto in einer Waschanlage reinigen, allerdings beschädigt die Anlage den Scheibenwischer des Fahrzeuges, in dem er den Wischerarm verbiegt und den Wischer halb abreißt.
Der Waschanlagenbetreiber und dessen Versicherung akzeptieren, den Schaden zu tragen.
Der Geschädigte soll den Schaden bei einer Werkstatt beheben lassen, den Rechnungsbetrag vorstrecken und dann beim Waschanlagenbetreiber einreichen. Dessen Versicherung bezahlt dem Geschädigten dann den Rechnungsbetrag zurück
Nun hat der Geschädigte außer dem genauen Rechnungsbetrag der Werkstatt ja weitere Kosten, sprich Fahrten zur Werkstatt, Telefonate, das Vorstrecken der Reparaturkosten etc., von der Zeit und dem Ärger einmal ganz abgesehen. (Der Nutzungsausfall beschränke sich auf einen Tag Reparatur.)
Daher die Frage: Stehen dem Geschädigten - außer dem genauen Rechnungsbetrag für die Reparatur - weitere Aufwandsentschädigungen zu?
Danke schön & viele Grüße
Christian