Wenn man EURente bekommen hat, was bekommt man jetzt?

Also kurz zum Verständnis:Meine Frage bezieht sich auf die Seite http://www.eurente.com/Und zwar gibt es die EU-Rente ja nicht mehr. Nun meine Frage: Gilt das lediglich für NEUanträge oder gilt das auch für die, die damals die EU-Rente bekommen haben (sozusagen Altlasten). 

Hallo,

es gibt im deutschen Recht die sogenannte Besitzstandswahrung und diese greift auch bei der BU/EU-Rente.

Es kommt auf das Geburtsjahr der betreffenden Person an.

Das ganze sollte man bei einem Fachmann für Rentenfragen anhand der persönlichen Unterlagen klären lassen.

es gibt im deutschen Recht die sogenannte Besitzstandswahrung
und diese greift auch bei der BU/EU-Rente.

Es kommt auf das Geburtsjahr der betreffenden Person an.

Das ganze sollte man bei einem Fachmann für Rentenfragen
anhand der persönlichen Unterlagen klären lassen.

Hallo,
die Antwort ist leider falsch.
Es kommt bei dieser Fallgestaltung nicht auf das Geburtsjahr an.
Wmm eine EU-Rente nach dem damaligen Recht am 31.12.2000 bezogen worden ist verbleibt es bei dieser Rentenart (§ 302b SGB VI)
Dazu braucht man keinen Fachmann. Es genügt ein Blick ins Gesetz.

Mit Grüßen von TrixiMaus

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Hallo,

du solltest den Paragraphen auch einmal bis zum Ende lesen…

302b
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.(1) Bestand am 31. Dezember 2000 Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, besteht der jeweilige Anspruch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, solange die Voraussetzungen vorliegen, die für die Bewilligung der Leistung maßgebend waren

Das fett markierte ist nämlich der entscheidende Untertschied.