Wenn Zeugen lügen

Hallo,ich finde zu diesem Thema leider keine Infos.
ist die Beweisfrage im Zivilprozess der alles entscheidende Punkt auf den es letztentlich in der Zeugenbefragung an kommt?
nach der Belehrung bezügl. Falschaussage antwortet der Zeuge fast ausschließlich mit „ich weiß nicht“ „ich denke“ „nach meiner Kenntnis“ „ich bin mir nicht sicher“ „nach meiner Erinnerung“ usw usw. Zum zentralen Beweisthema -die Beweisfrage- kann der Zeuge nichts sagen bzw verweist hier auf eine andere Person.

Vielen Dank
Gruß

Hallo,

wenn ein Zeuge vorsätzlich die Unwahrheit sagt oder die Wahrheit durch Auslassen von Fakten verfälscht, dann begeht er eine strafbare Falschaussage. Diese Falschaussage muss ihm aber bewiesen werden und im Strafrecht gilt „in dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten.

Im Zivilrecht gilt der Beweis des Anscheins. Der Richter macht sich ein Bild.

Ein Zeuge, der sich immer mit „ich weiß nicht“, „bin mir nicht mehr sicher“ usw. rumdrückt, der erscheint wenig glaubhaft. Und es steht dem Richter gerade bei einer Aussage gegen Aussage-Situation im Zivilrecht frei, welchem Zeugen er mehr glaubt.

Viele Grüße
Lumpi

Steht in der Zeugenladung exakt die Beweisfrage aus dem Beweisbeschluss?

Viel Dank

Hallo!

Der Richter macht
sich ein Bild.

Das ist im Strafprozessrecht nicht anders und im Zivilprozessrecht gibt es Beweislastregeln, hat aber mit einem Anscheinsbeweis überhaupt nichts zu tun. Das ist was anderes.

Ein Zeuge, der sich immer mit „ich weiß nicht“, „bin mir nicht
mehr sicher“ usw. rumdrückt, der erscheint wenig glaubhaft.

Warum? Es kann ja sein, dass es stimmt.

Und es steht dem Richter gerade bei einer Aussage gegen
Aussage-Situation im Zivilrecht frei, welchem Zeugen er mehr
glaubt.

Das steht im auch im Strafprozessrecht frei.

Gruß
Tom

Hallo,

nein, da steht nur das man als Zeuge im Prozess gegen Herrn xxx geladen wird. Und ne Rechtsbelehrung.

Gruß
Selorius