Hallo,ich finde zu diesem Thema leider keine Infos.
ist die Beweisfrage im Zivilprozess der alles entscheidende Punkt auf den es letztentlich in der Zeugenbefragung an kommt?
nach der Belehrung bezügl. Falschaussage antwortet der Zeuge fast ausschließlich mit „ich weiß nicht“ „ich denke“ „nach meiner Kenntnis“ „ich bin mir nicht sicher“ „nach meiner Erinnerung“ usw usw. Zum zentralen Beweisthema -die Beweisfrage- kann der Zeuge nichts sagen bzw verweist hier auf eine andere Person.
Vielen Dank
Gruß