Wer benachrichtigt Erben?

Hallo,

wer (wenn überhaupt) ist dafür zuständig, die Erben zu benachrichtigen, wenn jemand stirbt?

Muss sich darum die Familie kümmern oder gibt es eine „öffentliche Stelle“, die das übernimmt? Was ist bspw wenn eine Familie zerstritten ist und einen Verwandten nicht benachrichten will (oder kann, weil man vielleicht die Adresse gar nicht hat)? Erfährt dieser dann gar nichts vom Tod und einer eventuellen Erbschaft?

Viele Grüße
Sue

Hallo,

diese Frage ist tatsächlich gar nicht so einfach zu beantworten. Denn wenn kein Erbschein benötigt wird, es kein Testament gibt, und das Finanzamt (wie gar nicht selten) schläft bzgl. der Anforderung einer Ebschaftsteuererklärung, dann gibt es tatsächlich keine öffentliche Stelle, die sicherstellt, dass alle Erben/Pflichtteilsberechtigten informiert werden. Auch werden gar nicht so selten Falschangaben ohne weiteres Hinterfragen akzeptiert. Daher passiert es tatsächlich gar nicht so selten, dass Erben oder Pflichtteilsberechtigte eher zufällig vom Erbfall erfahren.

Läuft es sauber, sollten natürlich die Angehörigen die nötigen Erkundigungen einziehen, und tätig werden. Sie können hierbei z.B. auch die Standes- und Einwohnermeldeämter in Anspruch nehmen. Wird ein Testament gefunden, muss dieses nach § 2259 BGB beim zuständigen Nachlassgericht abgeliefert werden, und wird dann dort offiziell eröffnet und allen potentiell Beteiligten zugestellt, damit diese Kenntnis erlangen, und ggf. tätig werden können. Außerdem stellt sich ja immer auch die Frage des Wertes des Nachlasses, und insoweit sollte auch das Finanzamt eigentlich von sich aus auf die greifbaren potentiellen Erben zukommen und eine Erbschaftsteuererklärung verlangen. Auch hierbei würden dann die Erben insgesamt erhoben und würden dann auch alle einen Bescheid über ihren ggf. nicht zu versteuernden Erbanteil erhalten.

Gibt es niemanden, der sofort greifbar ist, wird ein Nachlasspfleger bestellt, der dann die Erben ermittelt. D.h. in dem Fall stehen die Chancen dann ggf. sogar besser, dass alle potentiellen Erben informiert werden, als wenn ein Erbe greifbar ist, der dann die anderen verleugnet.

Gruß vom Wiz

Hallo,

die angesprochene Situation ist gar nicht so selten.

Beispiel: Kind A ist unehelich. Der Vater ist Hausbesitzer, sie ist als Tochter erbberechtigt. Zum Vater besteht seit vielen Jahren kein Kontakt, die Mutter hat ebenfalls keinen Kontakt zum Vater, sie sind geschieden.

Wenn Mutter oder Tochter nicht von einem Verwandten oder durch Zufall (Zeitung) vom Ableben erfahren, dann werden leicht Fristen versäumt, und die Tochter geht leer aus.

Kann hier vielleicht jemand die Fristen mitteilen ? Im Zweifelsfall müsste man sonst ja alle Jahre wieder (oder je nach dem, wie die Fristen sind) das Einwohnermeldeamt anschreiben, ob der Vater noch lebt. Lästig und mit Gebühren behaftet.

Gruss

Andreas

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Gibt es niemanden, der sofort greifbar ist, wird ein
Nachlasspfleger bestellt, der dann die Erben ermittelt. D.h.
in dem Fall stehen die Chancen dann ggf. sogar besser, dass
alle potentiellen Erben informiert werden, als wenn ein Erbe
greifbar ist, der dann die anderen verleugnet.

Das stimmt so nicht zwingend!
So kann es passieren, dass ein Nachlasspfleger den Nachlass veräußert, bevor er nach möglichen Erben forscht (denn er verdient mächtig mit, so lange er seines Amtes walten kann)!
Desweiteren sind auch die Amtsgerichte nicht immer an möglichen Erben interessiert. weil, wenn sich keine Erben finden- fällt alles an den Staat, gell!

Zu dem anderen benannten:
Eine Bekannte hatte einen solchen Fall.
Einer ihrer Brüder verstarb.
Ein Nachlasspfleger wurde bestellt der recht schnell die geschiedene Ehefrau ausfindig machte.
Jene behauptete, dass der verstorbene Ex-Mann keine weiteren Angehörigen hätte und so wurde ihr ein Erbschein ausgestellt.
Und obwohl die Geschwister des Verstorbenen schon nach wenigen Monaten von dem Tod ihres Bruders erfuhren, hatte jene Ex-Frau bereits alles veräußert.

12 Jahre dauerte der Prozess, durch mehrere Instanzen und erst durch einen Anwaltswechsel, bekammen die Geschwister recht- allerdings zu dem Preis, dass beide verbliebenen Geschwister noch heute unter den Krankheiten leiden, die all die Jahre der Prozesse mit sich brachten!

mit besten grüßen
mondrabe

ps:
ein notarielles testament schützt auch nicht zwingend!
denn ein nachlasspfleger kann sehr wohl auch den nachlass veräußern, bevor eine testamentsabfrage überhaupt stattgefunden hat!
natürlich bekommen die möglichen erben dann den erlös- nur alle persönliche habe des verstorbenen ist dann eben bereits verscherbelt worden!

Hallo,

Das stimmt so nicht zwingend!
So kann es passieren, dass ein Nachlasspfleger den Nachlass
veräußert, bevor er nach möglichen Erben forscht (denn er
verdient mächtig mit, so lange er seines Amtes walten kann)!

Es ist Unfug, diese beiden Dinge miteinander in Verbindung zu setzen. Die Veräußerung ist oft nötig, z.B. weil eine Wohnung gekündigt werden muss. Sie bringt dem Nachlassverwalter aber keinerlei Vorteil, denn der Wert des Erbes ändert sich schließlich nicht dadurch, dass statt des Bildes im Wert von € 10.000,-- nun € 10.000,-- in bar vorhanden sind.

Desweiteren sind auch die Amtsgerichte nicht immer an
möglichen Erben interessiert. weil, wenn sich keine Erben
finden- fällt alles an den Staat, gell!

Vollkommener Unsinn! Du hast vermutlich nur mit einem irgendwie krummen Fall zu tun gehabt. Ich kenne zig Fälle, und man kann sich oft über Gerichte wundern und ärgern. Es werden auch Fehler gemacht, … Dafür wird man dann eben als Anwalt tätig. Aber den Verdacht, dass bewusst die Erbensuche unterlassen wurde, um dem Staat das Erbe zu sichern, musste ich noch nie haben. Da überschätzt Du auch das Engagement unserer lieben Staatsdiener deutlich.

Zu dem anderen benannten:
Eine Bekannte hatte einen solchen Fall.
Einer ihrer Brüder verstarb.
Ein Nachlasspfleger wurde bestellt der recht schnell die
geschiedene Ehefrau ausfindig machte.
Jene behauptete, dass der verstorbene Ex-Mann keine weiteren
Angehörigen hätte und so wurde ihr ein Erbschein ausgestellt.

Zement mal: Da kann in deinem Sachverhalt doch schon was nicht stimmen. Wenn hier offenbar gesetzliche Erbfolge gegeben war, dann hatte die geschiedene Ehefrau keinerlei Erbrecht. Den Rest spare ich mir daher.

Gruß vom Wiz

zuerst einmal möchte ich hier betonen, dass ich keine rechtshilfe ersuche!
wenn ich jetzt grob einen aktuellen fall schildere, hoffe ich, dass dies nicht gegen die richtlinien dieses brettes verstößt!
sollte dies aber der fall sein, nehme ich jetzt schon eine evt. löschung entschuldigend entgegen!

Es ist Unfug, diese beiden Dinge miteinander in Verbindung zu
setzen. Die Veräußerung ist oft nötig, z.B. weil eine Wohnung
gekündigt werden muss. Sie bringt dem Nachlassverwalter aber
keinerlei Vorteil, denn der Wert des Erbes ändert sich
schließlich nicht dadurch, dass statt des Bildes im Wert von €
10.000,-- nun € 10.000,-- in bar vorhanden sind.

zu nächst einmal habe ich gesagt, das dies nicht zwingend der fall sein muss! sprich also, dass selbstverständlich nicht alle nachlasspfleger „unredlich“ handeln! das es aber ausnahmen sehr wohl gibt!

ich befinde mich mit meinen geschwistern in einen solchen fall!
der nachlasspfleger begründet unter anderem sein vorgehen genau damit
„im interesse der möglichen erben, wird eine wohnung grundsätzlich schnell geräumt, damit den möglichen erben keine weiteren kosten wie miete, entstehen…“
so hatte er die wohnung schon wenige tage nach seiner bestellung räumen lassen. die kündigung der wohnung selbst, vollzog sich nach mietvertrag dann 16 wochen später! der auftrag zur wohnungsrenovierung erfolgte mehr als 2 monate später (dafür war wegen der langen kündigungsfrist ja auch noch genügend zeit vorhanden)!
selbstverständlich gab es keine wertsachen in der 76m² großen wohnung, weswegen die räumung selbst, fast 3000€ kostete!
obwohl es genügend zeugen gibt, dass sehr wohl „wertsachen“ vorhanden waren, nützt dies herzlich wenig- denn es können ja auch noch andere zugriff auf die wohnung gehabt haben und diese dinge entfrent haben bevor der nachlasspfleger die wohnung besichtigte!

doch um die sammlungen unseres vaters geht es uns dabei nicht einmal (er hatte sowieso genügend „bares“ auf den konten hinterlassen).
unser vater hatte nach der scheidung mit unserer mutter alles „persönliche“ behalten- alle fotos aus unserer kindheit, die gesammte ahnentafel der eltern unserer mutter!
all diese „werlosen“ dinge, die uns einzig interessierten, sind für immer auf dem müll gelandet!

…dass statt des Bildes im Wert von €
10.000,-- nun € 10.000,-- in bar vorhanden sind.

…dann musst du nur noch beweisen, dass das bild bei der sichtung des nachlasspflegers, auch noch vorhanden war- viel „spaß“ dabei…

tja und dabei hatte eine bekannte unseres vaters noch vor der räumung das stammbuch (welches sich das amtsgericht weigerte entgegen zu nehmen!) im büro des nachlasspflegers abgegeben!
und trotzdem sind wir nicht vom nachlasspfleger über den tod unseres vaters informiert worden, sondern 3 monate später von dieser bekannten!
begründung des nachlasspflegers: „fehler meiner mitarbeiter, die keine aktennotiz für mich gemacht hatten“…!!!

ja vielleicht eine „unglückliche“ verkettung noch viel „unglücklicherer“ „zufälle“!
aber geld lässt sich mit nachlässen sehr wohl verdienen!
dabei muss es nicht einmal ein 10.000€ bild sein!..wenn der verstorbene genügend bares hinterlässt, dann kann es sehr leicht zu überteuerten räumungen, überteuerten beerdigungen, überteuerten renovierungen kommen- all diese firmen bestimmt ja der nachlasspfleger-gell!

Desweiteren sind auch die Amtsgerichte nicht immer an
möglichen Erben interessiert. weil, wenn sich keine Erben
finden- fällt alles an den Staat, gell!

Vollkommener Unsinn! Du hast vermutlich nur mit einem
irgendwie krummen Fall zu tun gehabt. Ich kenne zig Fälle, und
man kann sich oft über Gerichte wundern und ärgern. Es werden
auch Fehler gemacht, … Dafür wird man dann eben als Anwalt
tätig. Aber den Verdacht, dass bewusst die Erbensuche
unterlassen wurde, um dem Staat das Erbe zu sichern, musste
ich noch nie haben. Da überschätzt Du auch das Engagement
unserer lieben Staatsdiener deutlich.

auch hierbei sagte ich ja „das es vorkommen kann!“
unser vater hatte jener bekannten eine mappe mit stammbuch, kontokarten und hausschlüssel anvertraut, die jene gleich am nächsten tag des todes unseres vaters bei dem zuständigen amtsgericht abgeben wollte. kontokarten und hausschlüssel nahm man entgegen- nur das stammbuch wollten sie nicht! und aus dem hinweis der bekannten, dass kinder vorhanden sind ihr aber die anschriften nicht bekannt wären, wurde ein schriftstück verfasst mit „erben sind nicht bekannt“, weswegen dann der nachlasspfleger bestellt werden konnte.
dies gab die zuständige sachbearbeiterin mir gegenüber auch frei mundig zu: „ja ich kann mich erinnern! die dame wollte auch noch weitere unterlagen abgeben, aber wir sind nur verpflichtet, die werte eines verstorbenen zu sichern!“…

unser vater hatte kein testament hinterlassen. aber selbst wenn er eines hinterlassen hätte, wäre dieses sinnlos gewesen für uns!
denn die 3000€ räumung war längst vollzogen, ehe das amtsgericht überhaupt eine testamentsabfrage gemacht hatte!

jaja…böse der, der schlechtes dabei denkt!..ja und wir kinder sind „böse“, denn wir haben uns natürlich einen anwalt genommen, weil wir tatsächlich schlechtes dabei denken und einfach nicht an eine derartige verkettung unglücklichster „zufälle“ glauben wollen!..(wobei das dumme in unsrem fall ist, dass wir einen „schadensersatz“ sowieso gar nicht bekommen können, weil das uns wichtige weder ersetzbar ist, noch irgendeinen messbaren wert vor gericht hat!)

Zu dem anderen benannten:
Eine Bekannte hatte einen solchen Fall.
Einer ihrer Brüder verstarb.
Ein Nachlasspfleger wurde bestellt der recht schnell die
geschiedene Ehefrau ausfindig machte.
Jene behauptete, dass der verstorbene Ex-Mann keine weiteren
Angehörigen hätte und so wurde ihr ein Erbschein ausgestellt.

Zement mal: Da kann in deinem Sachverhalt doch schon was nicht
stimmen. Wenn hier offenbar gesetzliche Erbfolge gegeben war,
dann hatte die geschiedene Ehefrau keinerlei Erbrecht. Den
Rest spare ich mir daher.

hierbei könnte es tatsächlich sein, dass ich einige fakten durcheinander bringe und ich müsste die betreffende noch einmal detaillierter fragen (ich glaube, es ging bei den prozessen überwiegend auch um den nachlasspfleger selbst, der den erbschein hätte gar nicht ausstellen dürfen)…

mit besten grüßen (und natürlich unerschütterlichem glauben an das deutsche rechtssystem)
mondrabe