Wer bestimmt den aufenthalt bei gem. sorgerecht?

… 6jährige tochter
…vater und mutter haben das gemeinsame sorgerecht
…kind ist polizeilich beim vater gemeldet
…kind ist momentan im wöchentlichen wechsel bei vater und mutter
…jetzt will vater, das kind , der mutter nur noch jedes zweite we geben und droht mit anwalt und amt , wenn mutter nicht zustimmt
…mutter möchte das aber nicht und auch kind würde darunter leiden

darf er das??
was sind der mutter ihre rechte??
wie kann mutter sich wehren??

Hallo !

Was bedeutet denn „gemeinsames Sorgerecht“ ?

Man muß sich eben zukünftig „gemeinsam“ um das Kind kümmern,alle Entscheidungen fallen „gemeinsam“.
Änderungen sind nur „gemeinsam“ möglich,andernfalls muß einer das alleinige Sorgerecht beantragen beim Gericht.

Da es immer um das Wohl des Kindes geht,wird ein Gericht dem sicher nur bei sehr gewichtigen Gründen zustimmen !

MfG
duck313

der mit dem ABR, dem Aufenthaltsbestimmunsrecht, das kann man „gut begründet“ bei einem Gericht beantragen und wird durch ein Urteil bestimmt.

hier mal anfragen: http://www.vatersein.de/Forum.html
da sind immens viele Spezialisten