Wer bezahlt die Renovierung?

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung wird im Verkaufsvertrag vom Makler festgehalten:

§ 6 Weitere Bestimmungen
Dem Erwerber ist bekannt, dass in der Wohnung noch das Balkongeländer repariert und die Balkontür von außen gestrichen wird.
Laut Auskunft der Hausverwaltung werden diese Arbeiten vom Verwalter für die Eigentümergesellschaft veranlasst, die Kosten werden aus den gemeinsamen Rücklagen entnommen.

Nach dem Verkauf und erfolgter Renovierung von Balkon und Balkontür (beauftragt durch die Verwaltung) revidiert die Hausverwaltung die Aussage und bezieht sich dabei auf Protokolle der ETG-Versammlung von 2004, in denen steht, dass die Renovierung von Balkongeländer und Balkontüre außen zu Lasten des Eigentümers geht.

Wer muss nun die Kosten für die Renovierung tragen?
Käufer? Verkäufer? Rücklagenkonto? oder die Hausverwaltung?

Auch ein nettes Hallo,

der „Schwarze Peter“ dürfte wohl beim Verkäufer hängen bleiben, denn dieser hat wohl fälschlicherweise beim Notar beurkunden lassen, dass die Renovierung durch die Rücklagen erfolgen soll und damit im Widerspruch zur Eigentümerversammlung im Jahr 2004 steht.

Ob dem Käufer eine „Mitschuld“ zuzubilligen ist, ist m.E. schwierig zu beantworten, denn es wäre zu klären, ob der Käufer verpflichtet ist, alle Protokolle der letzten Jahre zur Kenntnis zu nehmen, wenn im vom Verkäufer eine eindeutige Aussage vorliegt.

Schönen Tag noch.

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung wird im Verkaufsvertrag
vom Makler festgehalten:

§ 6 Weitere Bestimmungen
Dem Erwerber ist bekannt, dass in der Wohnung noch das
Balkongeländer repariert und die Balkontür von außen
gestrichen wird.
Laut Auskunft der Hausverwaltung werden diese Arbeiten vom
Verwalter für die Eigentümergesellschaft veranlasst, die
Kosten werden aus den gemeinsamen Rücklagen entnommen.

Nach dem Verkauf und erfolgter Renovierung von Balkon und
Balkontür (beauftragt durch die Verwaltung) revidiert die
Hausverwaltung die Aussage und bezieht sich dabei auf
Protokolle der ETG-Versammlung von 2004, in denen steht, dass
die Renovierung von Balkongeländer und Balkontüre außen zu
Lasten des Eigentümers geht.

Wer muss nun die Kosten für die Renovierung tragen?
Käufer? Verkäufer? Rücklagenkonto? oder die Hausverwaltung?

Hallo, und vielen Dank für die schnelle Antwort, aber…

da der Verkäufer im Verkaufsrecht nicht bewandert ist, hat er sich extra einen Makler geleistet, der von jeder Seite ordenlich Geld kassierte und den Verkaufsvertrag auch speziell in dieser Passage nach Rücksprache mit der Hausverwaltung formulierte.
Deshalb nimmt der Verkäufer (nicht zu Unrecht) an, dass der Makler hier für die Kosten haftbar gemacht werden kann, da er sich auf eine falsche Auskunft der Hausverwaltung stützte.
Gruß Finus

Auch ein nettes Hallo,

der „Schwarze Peter“ dürfte wohl beim Verkäufer hängen
bleiben, denn dieser hat wohl fälschlicherweise beim Notar
beurkunden lassen, dass die Renovierung durch die Rücklagen
erfolgen soll und damit im Widerspruch zur
Eigentümerversammlung im Jahr 2004 steht.

Schönen Tag noch.