Wer bezahlt Schreiben vom Anwalt?

Angenommen man bekommt von einemm gegnerischen Anwalt einen Brief, wo ein Forderung (8,- Euro) von deinem Mandanten drin steht. Unter der Forderung steht jetzt auch die Anwaltskosten die der Anwalt vom Gegner haben möchte. Der Beschuldigte hat aber bereits, ohne Anerkennung einer Schuld aus gutmütlichkeit die Forderungen beglichen.
Wie verhält sich die Rechtslage? Wer trägt die Kosten für den Anwalt den der Kläger sich zur Rate genommen hat?

Eine Antwort wäre Super

Viele Grüße

Hallo !

Wenn man die Forderung zu recht bestreitet,dann braucht man auch keine Mahnkosten oder Anwaltskosten zu tragen.
Es scheint ja aber strittig zu sein,Firma meint sie bekommt noch Geld,Kunde meint nein.

Wer hat recht ?

Wenn man zahlt( aber nicht alles) und die Forderung besteht zu recht,dann schuldet man auch die Mahnkosten/Anwaltskosten.
In so einem Fall hätte man durch eine Teilzahlung nichts gewonnen.
Es sei denn,man hofft auf den Verzicht der Firma auf die Mahnkosten.

Das kann sie machen,muß es aber nicht.

MfG
duck313

Hallo,

wenn der Schuldner die 8 EUR bereits vor dem Anwaltsschreiben freiwillig beglichen hat, kommt es darauf an, ob er zu diesem Zeitpunkt bereits im Verzug war. Der Gläubiger muss den Schuldner in jedem Fall in Verzug setzen, bevor er einen Anwalt einschaltet.

Achtung: Sollte es sich um eine Zahlung handeln, die sofort fällig ist, bedarf es keiner weiteren Fristsetzung für den Verzug. Der Schuldner ist dann bereits bei einer Verweigerung der sofortigen Zahlung in Verzug. In dem Fall kann der Gläubiger auch sofort einen Anwalt einschalten und die Kosten als Verzugsschaden beim Schuldner geltend machen, selbst dann, wenn der Gläubiger die Rechnung zwischenzeitlich freiwillig beglichen hat.

Allerdings muss man entsprechend der Antwort meines Vorredners grundsätzlich erst dann zahlen, wenn die Forderung auch berechtigt ist.

Schöne Grüße

Martin

Guten Tag,

Hallo,

Der Gläubiger muss den

Schuldner in jedem Fall in Verzug setzen, bevor er einen
Anwalt einschaltet.

Das bedeutet doch der Gläubiger hätte dem Schuldner eine Frist setzen müssen? oder?

Zum Fall: Der Gläubiger meldet sich per mail am Samstag mit seiner Forderung (kein Frist)- der „Schuldner“ antworte mit Ablehnung - Freitag der Brief vom Anwalt.

War der Schuldner jetzt schon in Verzug??

Hallo,

Das bedeutet doch der Gläubiger hätte dem Schuldner eine Frist
setzen müssen? oder?

Nein.

Zum Fall: Der Gläubiger meldet sich per mail am Samstag mit
seiner Forderung (kein Frist)- der „Schuldner“ antworte mit
Ablehnung - Freitag der Brief vom Anwalt.

Nach §286 BGB Abs.2 Punkt 3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html) bedarf es keiner Mahnung, um in Verzug zu geraten, wenn der Schuldner die Leistung verweigert.

War der Schuldner jetzt schon in Verzug??

Ja. Infolgedessen muss er wohl auch den Anwalt bezahlen, wenn die Zahlung ansonsten gerechtfertigt ist.

Aber: ianal.
Gruß
loderunner

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