Wer darf ein Dach decken ?

Mal angenommen jemand möchte sein Dach erneuern lassen. Dazu zählen unter anderem einen Unterspannbahn, Traglattungen, seitliche Dachanschlüsse, Überstandverlängerungen und Ziegeleindeckung.

Abgesehen davon das es sicherlich am klügsten ist es von einem Meisterbetrieb ausführen zu lassen besteht auch die Möglichkeit eine freien Handwerker zu wählen der mit Dacharbeiten wirbt.

Darf dieser ohne Meister und ohne Innungsmitgliedschaft die oben genannten Arbeiten ausführen und in Rechnung stellen oder würde die solch eine Firma rechtswidrig handeln und sich sogar strafbar machen?

wenn man mit so jemanden auf sein dach lässt kann man wärend er die arbeiten verrichtet die arbeiten abbrechen lassen? wenn man schon als leie erkennt das das nicht richtig ist was er da macht?

Hallo

Darf dieser ohne Meister und ohne Innungsmitgliedschaft die
oben genannten Arbeiten ausführen und in Rechnung stellen oder
würde die solch eine Firma rechtswidrig handeln und sich sogar
strafbar machen?

Ja. Das Dachdeckerhandwerk als sicherheitsrelevante Branche unterliegt nach wie vor dem Meisterzwang.

http://www.buhev.de/2003/12/anlage-a-hwo-2004.html

wenn man mit so jemanden auf sein dach lässt kann man wärend
er die arbeiten verrichtet die arbeiten abbrechen lassen? wenn
man schon als leie erkennt das das nicht richtig ist was er da
macht?

Das kann man sowieso jederzeit als Bauherr, sogar wenn alles richtig gemacht wird, denn wer zahlt, schafft an und sagt, was geschieht.

Die Frage geht wohl eher dahin, was das am Ende für die finanzielle Seite bedeutet. Denn ein Werkvertrag wurde rechtsgültig abgeschlossen. Lediglich die Art der Ausführung, nämlich in Eigenleistung des Auftragnehmers durch einen Nicht-Meisterbetrieb ist nicht regelkonform, und zwar liegen ein Sachmangel (falsche Ausführung) und ein Rechtsmangel (Meisterzwang verletzt) der Leistung vor. Wenn der Auftragnehmer dann einen Meisterbetrieb als Nachunternehmer einsetzt und der alles richtig macht, wird man ihm diese Lösung nicht folgenlos verwehren können.

Gruß
smalbop

Zunächst mal (fast) jeder,siehe europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG).

Abgesehen davon das es sicherlich am klügsten ist es von einem
Meisterbetrieb ausführen zu lassen besteht auch die Möglichkeit eine
freien Handwerker zu wählen der mit Dacharbeiten wirbt.

Nicht unbedingt
Man sollte sich von dem Handwerker Referenz-Adressen geben lassen und dort einmal persönlich vorbeischauen.

Darf dieser ohne Meister und ohne Innungsmitgliedschaft die oben
genannten Arbeiten ausführen und in Rechnung stellen oder würde die
solch eine Firma rechtswidrig handeln und sich sogar strafbar machen?

Ja,siehe europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG)

wenn man mit so jemanden auf sein dach lässt kann man wärend er die
arbeiten verrichtet die arbeiten abbrechen lassen? wenn man schon
als Laie erkennt das das nicht richtig ist was er da macht?

Natürlich kann man als Auftraggeber jederzeit eine beauftragte Firma
vom Hof jagen.

Bei so langfristig wirkenden Baumaßnahmen wie einer kompletten Dachneueindeckung würde ich mich zum B. mit dem örtliche Haus&Grund oder der Verbraucherzentrale (sofern vor Ort) in Verbindung setzen.
Diesen können einem durchaus Hinweise auf solide arebietende Firmen geben.