Wer erbt, wenn ein Miterbe sein Erbe ausgeschlägt?

Liebe ExpertInnen,

nachstehend ein rein hypothetischer Fall.

Angenommen, jemand hat sich verkalkuliert und eine Wohnung gekauft, die ihm unterm Strich aufgrund schlechter Mietentwicklung, Leerstand, Darlehenstilgung, etc. regelmäßig nur Miese einbringt. Da er seine gesetzlichen Erben damit nicht belasten möchte, legt er in seinem Testament fest, dass ein Dritter diese Wohnung erben soll.

  • Was passiert, wenn der Dritte dieses schlechte Erbe ausschlägt?
  • Fällt es damit automatisch in die restliche Erbmasse zurück?
  • Falls ja und es mehrere Erben gibt: nach welchem Grundsatz erben sie dieses schlechte Erbe mit?
  • Ergänzungsfrage: kann nur ein komplettes Erbe unter Nachlassverwaltung fallen, oder auch Teile davon?

Besten Dank für Eure Unterstützung sagt
Anne

N.B.: Falls die Frage schon mal gestellt und beantwortet wurde, bitte ich um Nachsicht. Ich hänge zzt. leider an einer analogen = für meine privaten DSL-Verhältnisse extrem langsamen Internetverbindung. Über eine solche im Archiv zu recherchieren ist, wie ich gerade festgestellt habe, mehr als nur mühsam — es nervt. Ich leiste hiermit all denen Abbitte, über deren bereits irgendwo im Archiv beantwortete Fragen ich mich in der Vergangenheit geärgert habe.

Danke …
Servus Ralf,

Danke für die Antwort - und vor allem für den Auffrischungslink.

Gruß, Anne