Hallo,
ich habe da eine hypothetische Frage:
wenn ein 6jähriger einen Schaden verursacht (z.B. mit einem Schlüssel ein Auto zerkratzt) ist er selber doch nicht schuldfähig bzw. haftbar zu machen. Seine Eltern haben die Aufsichtspflicht doch auch nicht unbedingt verletzt. Es ist ihnen ja schließlich nicht zuzumuten rund um die Uhr auf ihr Kind aufzupassen. Wer zahlt den Schaden? Soweit ich weiss würde die Privathaftpflicht der Eltern doch nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht zahlen, richtig? Bleibt etwa der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss
Christian