Wer haftet bei Nachlassforderung der Kranken- und Plegeversicherung von Verstorbenen?

Im Jahr 2013 stirbt ein Ehepaar im Abstand von nur 4 Monaten. Ende 2014 bekommt  der Zweitgeborene eine Rechnung der Kranken- und Plegeversicherung von ca. 480€. Da es kein Erbe gibt und auch nie ein Erbschein oder ähnliches beantragt wurde, frage ich  hier jetzt: Muß der Zweitgeborene dafür aufkommen? Was wäre wenn das Ehepaar keine Nachkommen gehabt hätte?

Für Euer Interesse und einer Antwort möchte ich mich jetzt schon herzlich bedanken
Gruß
J.Helmut

meinem nicht Fachwissen nach haftet derjenige der das Erbe angetreten hat. Schlägt man nachweislich das Erbe aus ist man normal raus aus dem schneider. Was ist den mit dem erst geborenen ? Hat der auch eine Rechnung bekommen? 

Hallo!

„Da es kein Erbe gibt“ , gemeint ist kein Vermögen ?

Das ist doch schlicht egal !

Wichtig ist, ob die Kinder das Erbe extra ausgeschlagen haben. Denn ohne Ausschlagung ist man Erbe. Und Erben haften für Erbschulden.

Man müsste zwar nachforschen, was das für eine Forderung ist. Aber grundsätzlich müssen das die Erben, beide Kinder sind doch Erben geworden, wenn sie nichts gegenteiliges unternommen haben.
Ob die Eltern Vermögen hinterlassen hatten ist aber egal ! Dann zahlen die Erben aus eigener Tasche.

Ganz normal.

Gäbe es keine Nachkommen und auch keine anderen Erben (Verwandten), dann erbt ja der Staat und wäre auch für Schulden zuständig. Die muss er aber nicht zahlen, wenn kein Vermögen da ist.

MfG
duck313

Aber wie soll man ein Erbe ausschlagen, das es nicht gibt…und vor allem, wo? Die Erstgeborene hat übrigens keine Rechnung bekommen.

Aber wie soll man ein Erbe ausschlagen, das es nicht
gibt…und vor allem, wo? Die Erstgeborene hat übrigens
keine Rechnung bekommen.

Natürlich gibt es ein Erbe, hier eben ein negatives Erbe.

Ausschlagen kann man zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlaßgerichtes oder durch notarielle Beurkundung.

Hierfür gibt es allerdings eine Frist:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html

Hallo!

Jetzt ist es sowieso zu spät um das Erbe auszuschlagen.

Wusstest Du nicht, man erbt alles, Schulden und Vermögen, eben alles.
Wenn man das nicht will, dann muss man in sehr kurzer Frist nach Kenntnis des Erbfalles(Todes) beim zuständigen Nachlassgericht das Erbe formell ausschlagen.
Dazu muss man hin und eine Erklärung zu Protokoll geben. Ginge auch über einen Notar(kostet etwas mehr Gebühren).

Nur dann haftet man nicht für Schulden.
Unternimmt man nichts hat man automatisch das Erbe angetreten und haftet auch für Schulden.

Warum nicht beide Kinder die Rechnung bekommen haben ? Das ist eigentlich auch egal. Die 2 Kinder(Erben) müssen es dann untereinander aufteilen.
Die Krankenkasse kann sich einen Erben herausgreifen und verlangt von ihm die ganze Summe.

MfG
duck313

Hallo!

Jetzt ist es sowieso zu spät um das Erbe auszuschlagen.

Wusstest Du nicht, man erbt alles, Schulden und Vermögen, eben alles.
Wenn man das nicht will, dann muss man in sehr kurzer Frist nach Kenntnis des Erbfalles(Todes) beim zuständigen Nachlassgericht das Erbe formell ausschlagen.
Dazu muss man hin und eine Erklärung zu Protokoll geben. Ginge auch über einen Notar(kostet etwas mehr Gebühren).

Nur dann haftet man nicht für Schulden. Unternimmt man nichts hat man automatisch das Erbe angetreten und haftet auch für Schulden.

Es gäbe noch die Option der Nachlassinsolvenz. Dafür wäre zu klären, inwieweit die Erben eine Überschuldung hätten vermuten wissen. Und natürlich hat man auch dafür nicht ewig Zeit.

Grüße