Wer haftet für umfallende Mülltonnen ?

Moin Moin,

folgender fiktiver Sachverhalt:

In einem Mehrfamilienhaus werden Dienstags die Restmülltonnen abgeholt, Im vollen Zustand ist alles gut, die Tonnen sind ja schwer. Die Tonnen werden Montag abend an die Strasse gestellt. Dienstags morgen werden die Tonnen von der Müllabfuhr geleert und dann leer wieder an den Gehsteig gestellt.

Jetzt ist ja windtechnisch gerade nicht so ds beste Wetter und die Tonnen fliegen umher und beschädigen ein an der Strasse parkendes Auto.

Da die Besitzer der Tonnen ja tagsüber arbeiten, haben sie keine Chance die Tonnen in die dafür vorgesehenen Boxen zu stellen.

Wer haftet jetzt für die Schäden am Auto ?? Der Autobesitzer selber (ggf seine Versicherung) oder der Besitzer der Mülltonne ??? Oder die Müllabfuhr ???

vielene Dank für die Infos…

Gruss Winnie

Ich vermag hier nicht zu erkennen, dass jemand schuldhaft seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen wäre.

Insofern handelt es sich AFAIK um Sturmschäden am parkenden Auto, die bei einer Teilkaskoversicherung ab einer Windstärke über acht, bei Vollkasko bereits darunter, abzgl. des vereinbarten Selbstbehalts gedeckt wären.

Andernfalls geht der Geschädigte IMHO leer aus.

G imager

Hallo!

„… da die Besitzer tagsüber arbeiten …“
na und ?
dann müssen sie eben jemanden beauftragen die Tonnen UNVERZÜGLICH nach Leerung von Straße zu entfernen.
Das müssten sie ja beim Winterdienst auch organisieren.
Da kann man auch nicht sagen „ich muss arbeiten“ und deshalb kann ich nicht Schnee räumen oder Eis abstreuen.

So wie es die entsprechende Satzung bestimmt.

„Die Tonnen dürfen am Vorabend ab 18 h rausgestellt werden und müssen nach Leerung unverzüglich entfernt werden“. so heißt es sinngemäß in den Abfallsatzungen dazu.

Die Haftung ist eine andere Sache.
In Frage kommen nur Autofahrer selbst und Tonnenbesitzer. Müllabfuhr nur für direkt angerichtete Schäden beim Hantieren mit Tonnen am geparkten Wagen.

Das der Tonnenbesitzer aus Haftung ganz raus ist, stimmt m.E. nicht. Nicht, wenn Tonnen noch bis nachmittags/abends da steht und dann erst Schaden anrichtet.

MfG
duck313

Hallo,

„… da die Besitzer tagsüber arbeiten …“
na und ?
dann müssen sie eben jemanden beauftragen die Tonnen UNVERZÜGLICH nach Leerung von Straße zu entfernen.

Gibt es irgendwelche Rechtssprechungen, wo dieser ja doch dehnbare Zeitraum in Bezug auf das Entfernen von Mülltonnen etwas konkretisiert worden ist?

Das müssten sie ja beim Winterdienst auch organisieren.

Ja. Da sind die Verkehrssicherungspflichten eben restriktiver. Und Schneien tut es vorwiegend im Winter, während es auch im Sommer stürmen kann. So ganz 1:1 ist das daher möglicherweise nicht gleichzusetzen.

Da kann man auch nicht sagen „ich muss arbeiten“ und deshalb kann ich nicht Schnee räumen oder Eis abstreuen.

Richtig. Aber es geht ja um Sturm und nicht um Schnee oder Eis.

So wie es die entsprechende Satzung bestimmt.
„Die Tonnen dürfen am Vorabend ab 18 h rausgestellt werden und müssen nach Leerung unverzüglich entfernt werden“. so heißt es sinngemäß in den Abfallsatzungen dazu.
Die Haftung ist eine andere Sache.
In Frage kommen nur Autofahrer selbst und Tonnenbesitzer
Das der Tonnenbesitzer aus Haftung ganz raus ist, stimmt m.E. nicht. Nicht, wenn Tonnen noch bis nachmittags/abends da steht und dann erst Schaden anrichtet.

Wäre das wirklich was anderes? Ursächlich ist doch die höhere Gewalt Sturm.
Ganz klar, wenn ich einen solchen Schaden zu beklagen hätte, würde ich das gerne auch so sehen. Aber ich glaube kaum, dass jeder Tonnenbesitzer tatsächlich verpflichtet wäre, die Tonne innerhalb von 30 Sekunden nach Leerung wieder reinzuräumen. Sowas wird dann auch lebensnah auszulegen sein. Und solange noch nicht alle von Rente oder Stütze leben, könnte es hier beim Wegräumen der Mülltonnen durchaus bedeuten, dass es reicht, die nach Feierabend wegzuräumen. Davon abgesehen gibt es Gegenden, wo die praktisch immer draußen stehen, nicht unbedingt am Straßenrand aber auch nicht mit dem Haus fest verbunden.
Und nochmal davon abgesehen ist die „Mülltonnensatzung“ öffentliches Recht. Ob sich allein daraus dann ein zivilrechtlicher Schadensanspruch ableiten lässt?
Entweder es gibt eine besondere Verkehrssicherungspflicht für Mülltonnen, dann greift die nicht erst nach der Leerung, oder es gibt keine und es bleibt bei höherer Gewalt und damit ein Fall für die Teilkasko.
Wird man also im konkreten Fall bewerten müssen.

Grüße

Vielen Dank…
Vielen Dank für Eure Einschätzung… :smile: