Hallo,
wie wäre es in folgendem Fall:
Person A lebt in einer Wohnung. Diese gehört ihm nicht, sondern es ist für ihn der Nießbrauch eingetragen, also er darf dort wohnen ODER erhält die Mieterträge aus der Wohnung.
Die Wohnung gehört einem minderjährigen Kind, das nicht mit A verwandt ist (aufgrund eines Vermächtnisses). A kümmert sich um alles rund um die Wohnung, Verwaltung, die Nebenkosten muss er selbst tragen.
Nun wird A pflegebedürftig, muss aus der Wohnung ausziehen und kann sich wegen geistigen Aussetzern nicht selbst um die Vermietung kümmern.
Wer muss sich nun um die Vermietung der Wohnung kümmern: Die Eltern des minderjährigen Kindes, dem die Wohnung gehört? Oder die Tochter von Person A, da ja Person A den Nießbrauch hat und die Miete erhält?
Eltern des Kindes fände ich ziemlich krass, da das bedeuten würde, dass die ganze Arbeit und der Ärger rund um die Vermietung der Wohnung an jemandem hängen bleibt, der nicht einen Cent daraus bekommt. Tochter von Person A fände ich da schon logischer.
Wer weiß es?
Danke,
Matilda