Wer kommt für Rechtsanswalts-Kosten auf?

Hallo, liebe Rechtskundige.

Angenommen, ich werde verklagt wegen einer nicht bezahlten Rechnung und nehme mir natürlich einen Rechtsanwalt. Meine Beweislast, dass die Rechnung ungerechtfertigt ist, ist erdrückend und spätestens in der vorgeschriebenen Gütehandlung merkt der Kläger, dass er keine Chance hat und zieht die Klage zurück. Oder aber er merkt es noch vor der Güteverhandlung - es kommt also nicht zur eigentlichen Verhandlung, zu keinem Urteil, zu keinem Vergleich, sondern zum Rückzug der Klage.

Muss der Kläger die Kosten für meinen Anwalt zahlen oder habe ich einfach Pech gehabt und muss selbst für die Anwaltskosten aufkommen?

Danke für euren Rat.

Grüße Lilly

Hallo Lilly,

wer zurückzieht, zahlt alle bis dahin entstandenen (berechtigten) Kosten. Pech hättest du nur dann, wenn sich dann herausstellen sollte, dass er zahlungsunfähig ist.

Gruß
Peter

  1. Du hast den Auftrag erteilt, Du zahlst erst Mal
    Deinen Anwalt.

  2. Kommt es nicht zum gerichtlichen Prozedere muss
    Du Deine Kosten mit einer neuen „Geltungsmachung“
    ggf. einklagen…

  3. Kommt es zum gerichtlichen Prozedere, wird Dein
    Anwalt einen : Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen.
    Daraus ergibt sich am Ende, wer was zu zahlen hat.

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