Wer muss den Schwarzbau des Nachbarn entfernen?

Folgende Situation:
Ein Paar hat sich einen Baugrund gekauft, auf dem auch ein Haus entsteht. Das Grundstück wurde lastenfrei gekauft.
Nun befindet sich auf der rechten Seite ein Schacht und ein Kanalrohr entlang des gesamten Grundstücks, das vom Nachbarrn errichtet wurde.
Nach Rückfragen bei der Gemeinde stellt sich raus, dass dieser Bau nie genehmigt wurde - also ein Schwarzbau ist.

Der Kanal ist völlig sinnlos - anscheinend sollte das Regenwasser darin abgeleitet werden, doch auch ein Gutachter hat bestätigt, dass dem nicht so ist - durch ein Rohr könnte sich der Wasserfluss eventuell sogar noch verschlimmert werden.

Kann nun der Bauherr den Kanal auf eigene Faust entfernen oder muss das der Nachbar machen, da er diesen Kanal auch errichtet hat?
Was, wenn der Nachbar sich weigert den Kanal zu entfernen?

Hallo!

Komisch.
jemand errichtet mit viel Muskelkraft oder gar mit Hilfe einer Baufirma einen Rohrgraben und verlegt Rohr (sei es Abwasser oder Regenwasser) und nutzt es dann nicht ?
Hatte der zuviel Geld übrig ?

Egal, erst mal.

Zum Zeitpunkt des Rohrgrabenbaus war man noch gar nicht Grundeigentümer. Weiß man denn, ob nicht der Vorbesitzer eine Einwilligung (muss ja nicht im Grundbuch sein) gegeben hatte ?  Das kann ja schließlich nicht ohne Kenntnis erfolgt sein. Ohne Genehmigung mag sein, aber ohne Kenntnis ?

Dann müsste sich auch der Käufer an den Verkäufer wenden, der wäre für die Beseitigung zuständig. Zumindest, wenn er vom Rohr Kenntnis hatte oder es genehmigt hatte.

Einfach zuschütten kann(darf) man sicherlich nicht.

Wenn man man den Zulauf beim Nachbarn trennt und verschließt, kann man Rohr drin lassen und nimmt(wenn es stört) nur den Schachtdeckel(mit Konus?) ab und  versperrt auch die Rohrenden beidseits druckdicht und verfüllt den Schacht anschließend.
fertig.

Kosten trägt wer ?  Aus meiner Sicht der Grundstücksverkäufer. Allenfalls bei Unkenntnis der Rohrleitung(kann das sein,wenn man Schachtdeckel sieht ?) der Nachbar.
Aber das muss ich ja zum Glück nicht rechtlich abschließend bewerten.

MfG
duck313

Im geschilderten Falle der neue Grundstückseigentümer.
Da ja bereits ein Gutachten vorliegt und auch die Kommune informiert ist,kann man sich
einen teuren Rechtsstreit auf Beseitigung durch den Nachbarn sparen.
Da jeder Kanal in einem Gefälle verlegt ist ,braucht man lediglich an der Einlaufseite den Kanal verschließen und den Schacht.
Das ist die kostengünstigtes Möglichkeit.

für die aussage hast du doch bestimmt mal eine quelle…die §§ 862,1004 BGB sehen da doch schon einiges vor, was deiner meinung widerspricht…

Hallo,

m.E. sollte man hier auch vor allem den Verkäufer befragen. Der Nachbar wird wohl kaum den Kanal ohne Wissen des früheren Eigentümers errichtet haben.
Zu prüfen wäre dann, ob hier ein beachtlicher Sachmangel vorliegt, der vom Verkäufer trotz Kenntnis verschwiegen wurde. Dann ergäben sich auch Ansprüche gegen den Verkäufer.

Es ist auch fraglich ob hier überhaupt ein Schwarzbau vorliegt. Allein das Einbringen von Kanalrohren in seinen Grund und Boden stellt wohl keinen Schwarzbau dar. Unzulässig wäre wohl lediglich die Anbildung an sich, z.B. zur widrigen Ableitung von Wasser o.ä. Es kommt bei recht vielen Grundstücken vor das Leitungen in Erwartung einer späteren Anbildung bis zur Grundstücksgrenze verlegt werden.

ml.

Hallo

M.E. gehört da erstmal die Sachlage näher geklärt - und auch sonst Licht ins Dunkel gebracht:

Nach Rückfragen bei der Gemeinde stellt sich raus, dass dieser Bau nie genehmigt wurde - also ein Schwarzbau ist.

Und wer genau sagt, dass es sich um einen Schwarzbau handelt?
(Es gibt durchaus genehmigungsfreie Baumaßnahmen - soweit diese keine öffentlich-rechtlichen Bestimmungen verletzen, handelt es sich dann eben nicht um einen Schwarzbau)

Der Verkäufer wurde schon in Antworten ins Spiel gebracht - m.E. völlig sinnlos, wenn das „Nachbarobjekt“ erkennbar war und der Kaufvertrag wie üblich einen Gewährleistungsausschluss und keine explizite Zustandsvereinbarung enthielt.

Nun befindet sich auf der rechten Seite ein Schacht und ein Kanalrohr entlang des gesamten Grundstücks, das vom Nachbarrn errichtet wurde.

Auf welchem Grundstück befinden sich die vom Nachbar errichteten Objekte genau? auf dem gekauften? oder auf dem des Nachbars?

Mal angenommen, die vom Nachbar errichteten Objekte befinden sich auf dem eigenen, gekauften Grundstück …

  • ist es unstrittig bzw. wäre es im Streitfall beweisbar, dass der Nachbar die Objekte gebaut hat?
  • fahrlässig oder vorsätzlich auf „fremdem“ Grund?
  • mit oder ohne Einverständnis des damaligen Grundstückseigentümers?
  • wie lange hat das der damalige Grundstückseigentümer das unwidersprochen geduldet?
    Wenn der Nachbar keinen Nutzungsanspruch des fremden Grundstücks für seine darauf errichteten Objekte nachweisen kann, dann könnte man auch über weitere Rechtsfolgen nachdenken - beispielsweise auch BGB § 93 ff.

Aber da werden mir die Vermutungen dann doch etwas zu wild …

Die interessieren hier aber nicht.Keine Eintragung im Grundbuch,keine Genehmigung durch Kommune .Diese Beeinträchtigung kann ich als Eigentümer auch selber
beseitigen und zwar in einer kostengünstigen Variante.

Anders wäre es,wenn es eine Grunddienstbarkeit (Grundbucheintrag) gäbe,dann wäre das ganze nur über den Klageweg zu beseitigen.

Die interessieren hier aber nicht.Keine Eintragung im
Grundbuch,keine Genehmigung durch Kommune .

oh Gott - was für eine Antwort.

Seit wann benötigt man eine Baugenehmigung für das Verlegen eines Kanalrohres ?
Und seit wann erfolgt dafür ein Eintrag im Grundbuch ?

Bitte um Quellen-Angabe !!!

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