Werkstatt manipuliert Reparaturschaden

Hallo lieber Freund in diesem Forum,
vielleicht können Sie mir einen guten Tipp geben?

Letztes Jahr im August habe ich mir über das Internet einen Elektro-Roller gekauft. Im November ging das elektronische Steuersystem kaputt. Die Symptome waren unter anderem, dass man einen lauten Knall aus dem Motor gehört hat und dass Hupe und Licht nicht funktionierten. Aus dem Motor war nur ein Summen zu hören, ohne dass aber ein Antrieb zustande kam. So habe ich den Roller zur Reparatur eingeschickt und der Schaden wurde wegen der laufenden Garantie kostenlos behoben mit der Bezeichnung „Schaden Steuersystem“.

Vor etwa vier Wochen ist der Roller wieder kaputt gegangen. Es sind genau dieselben Symptome wie beim ersten Schaden: Ein plötzlicher Knall beim Fahren, kein Antrieb, ein merkwürdiges Summen aus dem Motor und Hupe und Licht gehen nicht. Am Telefon beschrieb ich dem zuständigen Ingenieur/Mechaniker die Symptome und er sagte, dass klinge nach Steuersystem und ich solle es zur Reparatur schicken. Gesagt, getan.

Nach zwei Wochen Meldepause von Seiten der Firma rief ich den Ingenieur/Mechaniker dann an, um nachzufragen, wann denn der Roller endlich zurückgeliefert wird. Er sagte dann überraschend, dass es sich um einen Motorschaden handle, der angeblich dadurch zustande gekommen sei, weil ich, der Besitzer, die Kette nicht richtig gespannt hätte, „wie es doch im Handbuch beschrieben wird“ und das hätte ich doch sehen müssen. Deshalb könne er den Schaden nicht im Rahmen der Garantie beheben, sondern müsse mir die Reparatur von etwa 250 EUR berechnen. Er sagte weiter, er hätte Fotos gemacht und einen Mechanikerkollege aus seiner Werkstatt könne die Angelegenheit bezeugen. Vom Gefühl klang das ganze für mich etwas theatralisch, geplant und abgesprochen. Mir wurde dann über E-Mail eine Rechnung geschickt mit Fotos die angeblich den Schaden des Rollers dokumentieren sollen.

Ich weiß sicher, dass es keinen Kettenriss oder Kettenschaden gegeben hat und habe dafür auch einen eigenen Zeugen, der dies bestätigen kann.

Mein Verdacht: Diese Roller sind sehr anfällig und von minderer Qualität. Es gibt also dieses Gesetzt, dass wenn ein Gerät innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als zweimal Mal kaputt geht, man auf eine Rückgabe bestehen kann und den Kaufpreis weitgehend zurückerstattet bekommt. Diese Situation bahnt sich nun zunehmend an und ich vermute, dass diese Firma eine solche Situation vermeiden will, indem sie den Schaden so darstellt und vielleicht auch so manipuliert, dass ich der fahrlässige Verursacher dieses Schadens bin. So will sich die Firma von ihrer Verpflichtung entbinden.

Was kann ich nun tun, um zu meinem Recht zu kommen?

Ich wäre über jeden guten Ratschlag dankbar!

MfG, Frank

Hallo,

Es gibt also dieses Gesetzt, dass wenn ein
Gerät innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als
zweimal Mal kaputt geht, man auf eine Rückgabe bestehen kann
und den Kaufpreis weitgehend zurückerstattet bekommt.

ein solches Gesetz gibt es nicht!

Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Was kann ich nun tun, um zu meinem Recht zu kommen?

Anwalt aufsuchen, Klage einreichen, Sachverständigengutachten in Auftrag geben und vermutlich den Prozess verlieren und auf einem dreistelligen Schaden, verursacht durch die Prozesskosten, sitzen bleiben.

Gruß

S.J.