Hallo liebe Experten,
wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn sich in einer Kfz-Werkstatt ein Auto oder Motorrad befindet, was repariert werden soll und dieses abhanden gekommen ist (z. B. durch Diebstahl)? Hat die Werkstatt gegen den Kunden trotzdem einen Anspruch auf die Vergütung oder ist diese dann ausgeschlossen? Ist evtl. elevant, ob die Leistung (Reparatur) schon erfolgt ist oder noch ansteht (und jetzt nicht mehr durchgeführt werden kann)?
Gruß, Mathias