Wertpapierhandel mit Minderjährigen

Hallo Leser,

ich suche einen Paragraphen (evtl. im WpHG oder Jugendschutzgesetz), der es Börsenkommissionären (z.B. Banken) verbietet, Minderjährigen auch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten hochspekulative Wertpapiere (Aktien der Risikoklasse 5) zu verkaufen.

Wer kann mir weiterhelfen?

Netten Gruß und Danke für jede Bemühung

Desperado

da solche Geschäfte normalerweise über das Taschengeld hinausgehen (§ 110 BGB) bedarf es der Zustimmung des Jugendamtes. Die Einwilligung der Eltern reicht dazu nicht!

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