Hi!
Herr A verkauft über seine eigene Homepage einen Artikel an Herrn B. Herr A hat keinen Gewerbeschein und unterliegt auch nicht der Umsatzsteuerregelung.
Die Verkaufsmodalitäten sehen so aus, dass Herr A den Artikel erst dann an Herrn B sendet, wenn Herr B den Betrag auf das Konto von Herrn A überwiesen hat.
Gelten für solche Geschäfte die Widerrufs- und Rückgaberegelungen des BGB (§§ 361 ff.)? Muss Herr A auf seiner Homepage auf die Widerrufs- und Rückgaberegelungen hinweisen?
Grüße
Heinrich