Widerrufsfrist bei Vertragsänderung

Bedarf die Änderung eines Vertrages mit einer Telefongesellschaft der Schriftform oder genügt die Benachrichtigung in der elektronischen Form ( E- Mail ) ?
Wann beginnt die Widerufsfrist.

  1. Wenn die E- Mail zu mir gesand wurde
  2. oder wenn die Benachrichtigung der Änderung per Post eintrifft ?

Bedarf die Änderung eines Vertrages mit einer
Telefongesellschaft der Schriftform oder genügt die
Benachrichtigung in der elektronischen Form ( E- Mail ) ?

E-Mails sind rechtlich „bedenklich tauglich“. Daher immer nur in Schriftform!

Wann beginnt die Widerufsfrist.

  1. Wenn die E- Mail zu mir gesand wurde
  2. oder wenn die Benachrichtigung der Änderung per Post
    eintrifft ?

2… aus eben genannten Grund!

Haben Sie der Änderung denn zugestimmt? Und wann und wie? Die Widerrufsfrist beginnt ab Annahme des Angebotes, egal, wann die Bestätigung kommt.

Gruß,

twilight666

Hallo,

da müssen Sie die AGBs genau durchsuchen, ob eine Schriftform auf dem E-Mail Weg akzeptiert wird. Übrigens: Wer will was ändern? Wenn Sie den Vertrag ändern wollen, müssen Sie mit dem Vertragspartner einen neuen geänderten Vertrag schließen. Wenn die Telefongesellschaft etwas ändern will, müssen Sie dieser Vertragsänderung zustimmen. Aufzwingen kann man Ihnen eine solche nicht so einfach - siehe auch AGBs -.
MfG
PB

Hallo,

wolltest Du die Änderung?
Per Mail ist nicht rechtsverbindlich, weil die Zustellung nicht garantiert wird. Per Post ist meines Wissens ausschlaggebend und für gewöhnlich zählt das Datum des Poststempels.

Gruß,

twilight666