Widerrufsrecht

Guten Tag,
welche Fristen gelten für Vertragsabschlüsse über Internet für Widerruf und Rücktritt?
Danke

Gemäß § 312s BGB kann man seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe eines Grundes widerrufen. Der Grundsatz kennt aber einige Ausnahmen, die im gesetz abschliessed geregelt sind. Hier kann man’s nachlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Zurücktretten kann man von einem Vertrag immer, wenn die Ware (Leistung) nicht vertragsgemäß (erbracht) ist. Eine Rücktirtserklärung und Fristsetzung (i.d.R. ca. 2 Wochen, einzelfallbedingt) für die Nachbesserung ist grundsätzlich erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen aus der Freien Hansestadt Bremen

Nikitozzzzz

Gemäß § 312s BGB

Natürlich § 312d BGB, sorry

Hallo,

grundsätzlich gilt, das das Widerrufsrecht beginnt, wenn der Kunde über dieses rechtsgültig informiert wurde. Die Widerrufsrecht beträgt 14 Tage.

Bei Abschlüssen eines Vertrages über ein Internet-Portal muss man im allgemeinen bestätigen, dass die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert wurden. In diesem Zusammenhang wird auch (fast) immer auf das Widerrufsrecht hingewiesen.
Demnach gilt die Widerrufsfrist ab dem Kalendertag der Bestätigung zum Abschuss des Vertrages.

Ausnahmen bilden Dienstleistungs-Verträge, bei denen man eingewillig hat, dass der Vertragspartner sofort nach Vertragsabschluss mit den Arbeiten beginnt. In diesem Fall entfällt ein Widerrufsrecht.

Kann man auch alles hier http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html (+Folgepragraphen) noch mal nachlesen.

Gruss

Vielen Dank!
Haben Sie einen Idee, ob folgende Antwort auf einen Widerruf akzeptiert werden muss? „wir können Ihren Widerruf leider nicht akzeptieren, da Sie bei der Anmeldung ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.
Da Sie bei Ihrer Anmeldung Ihre Willenserklärung und Übereinstimmung abgegeben haben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben, müssen Sie den Vertrag einhalten.“

Nein, muss man nicht, denn so eine Klausel im AGB ist unzulässig. In diesem Fall, da auf Widerrufsrecht verzichtet wurde, kann es sogar dazu kommen, dass der Widerruf dem Verbracuher gar nicht verschickt mit der Folge, dass die Widerrufsfrist beginnt gar NICHT zu laufen. Sehr einzelfallabhängig.

mfG
Nikitozzzzz

Hallo,

"wir können Ihren Widerruf leider
nicht akzeptieren, da Sie bei der Anmeldung ausdrücklich auf
Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.

Da fehlt vielleicht eine wichtige Information. Und zwar, dass mit der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits begonnen wurde. Dann ist Schluss mit Widerruf. Lies mal im Gestz nach, §312d BGB Abs.3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html).

Es könnte sich aber auch um eine Abofalle o.ä. handeln. Vielleicht doch mal die ganze Sache schildern und nicht nur einen winzigen
Ausschnitt?

Gruß
loderunner (ianal)