Widerrufsrecht

Guten Tag,
braucht ein Telefon/DSL-Anbieter die schriftliche Auftragsbestätigung eines Kunden?

Nach telefonischer Besprechung des Auftrages (Wechsel des Anbieters zum 1. März) wurde uns eine schriftliche Auftragsbestätigung mit falschen Fakten zugesand. Anbei war der Hinweis, dass eine abschließende Bearbeitung erst möglich wäre, nachdem diese unterschrieben zurückgesendet ist. Diese Unterschrift, die den neuen Anbieter auch zur Kündigung des alten Anbieters berechtigen soll, wurde noch NICHT geleistet.

Trotz aller Bemühungen den neuen Anbieter davon abzuhalten, kündigte dieser viel zu früh den alten Anbieter. Nachdem auf die Fehler in der Auftragsannahme nicht eingegangen wurde, wurde versucht über das 14-tägige Widerspruchsrecht den Vertrag aufzulösen.
Der neue Anbieter erklärte das Widerrufsrecht für aufgehoben, da in dessen Computersystem eingegeben wurde, dass der Auftrag so schnell wie möglich durchgeführt werden soll ( was nicht stimmt).

Hatte der neue Anbieter überhaupt die rechtlichen Vorraussetzungen, ohne Unterschrift und Zustimmung des Auftraggebers den alten Anbieter zu kündigen?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Moin!

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Gruß, Flaschenpost

Stimmt, tut mir leid, hatte es nach meinem ersten Satz schon wieder vergessen.
Da schon auf den Artikel geantwortet wurde, habe ich leider keine Möglichkeit mehr, den Fehler zu korrigieren, oder?