Widerspruch gegen Mahnbescheid

Hallo Rechtsexperten,

50% des Preises hatte ich bezahlt und weitere 25% in Aussicht gestellt, falls man mit einer Minderung auf 75% einverstanden wäre.

Die Firma wollte nicht verhandeln, interessierte sich nicht für den Grund meiner Minderungsforderung und schickte mir einen Mahnbescheid über 50%. Minderung forderte ich nicht wegen Mängeln an der Ware, sondern wegen m.A.n. rechtswidriger Praktiken im Verkaufsgespräch bei mir zuhause. Wenn die Firma das nicht in Korrespondenz mit mir sondern vor Gericht erörtert haben möchte, so würde ich das in Kauf nehmen.

Wenn ich gegen den Mahnbescheid jetzt Widerspruch einlege, ist das dann ein Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt, weil die Firma die von mir vorgeschlagene Zahlung von weiteren 25% noch gar nicht verlangt hatte, oder ist es ein Widerspruch gegen einen Teil des Anspruchs, weil ich die Hälfte der jetzt gemahnten Forderung bereits anerkannt hatte?

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo,

50% des Preises hatte ich bezahlt und weitere 25% in Aussicht
gestellt, falls man mit einer Minderung auf 75% einverstanden
wäre.

Die Firma wollte nicht verhandeln, interessierte sich nicht
für den Grund meiner Minderungsforderung und schickte mir
einen Mahnbescheid über 50%. Minderung forderte ich nicht
wegen Mängeln an der Ware, sondern wegen m.A.n. rechtswidriger
Praktiken im Verkaufsgespräch bei mir zuhause. Wenn die Firma
das nicht in Korrespondenz mit mir sondern vor Gericht
erörtert haben möchte, so würde ich das in Kauf nehmen.

Wenn ich gegen den Mahnbescheid jetzt Widerspruch einlege, ist
das dann ein Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt, weil
die Firma die von mir vorgeschlagene Zahlung von weiteren 25%
noch gar nicht verlangt hatte, oder ist es ein Widerspruch
gegen einen Teil des Anspruchs, weil ich die Hälfte der jetzt
gemahnten Forderung bereits anerkannt hatte?

Der Anspruch bzw. der Widerspruch richtet sich nur auf die im Mahnbescheid genannte Summe. Zu Klären ist nun aber, ob die Aussicht auf Erfolg in einem Zivilverfahren sich rentiert oder ob die Kosten am Ende nicht höher als der Anspruch sind.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für die Auskunft, es wäre also Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt einzulegen.

Aussicht auf Erfolg in einem Zivilverfahren sich rentiert oder

Würde denn meine Beschwerde in dem Zivilverfahren überhaupt zur Sprache kommen?

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Wolfgang,
der Vertragspartner muss beweisen, dass seine Forderung zu Recht besteht! In dem im Widerspruchsfalle stattfindenden Verfahren werden also alle Aspekte, vorgetragen von beiden Seiten, zur Sprache kommen.

Der Richter wird sich also alles in Ruhe anhören, dabei sein weises Haupt wiegen und nach 5 Minuten eine Entscheidung verkünden. Wie diese natürlich ausfällt, steht in den Sternen.
Wenn natürlich unstrittig ist, dass die Praktiken der Firma bei Vertragabschluss ungesetzlich oder auch nur sittenwidrig waren und du das vorlegen kannst, könnte es einen positiven Ausgang für dich haben. Aber naja … abwarten.

Worum ging es denn konkret ?

Gruß

HM

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Vertragserfüllung
Hallo Wolfgang,

Die Firma wollte nicht verhandeln, interessierte sich nicht
für den Grund meiner Minderungsforderung und schickte mir
einen Mahnbescheid über 50%. Minderung forderte ich nicht
wegen Mängeln an der Ware, sondern wegen m.A.n. rechtswidriger
Praktiken im Verkaufsgespräch bei mir zuhause. Wenn die Firma
das nicht in Korrespondenz mit mir sondern vor Gericht
erörtert haben möchte, so würde ich das in Kauf nehmen.

Ich sehe hier zwei Aspekte:

  1. Du hast mit der Firma einen Vertrag abgeschlossen, wo du für eine bestimmte Ware einen bestimmten Betrag bezahlst. Die Firma hat geliefert. Du hast keine Mängel an der Ware reklamiert. An diesem Punkt ist die Lage einfach: Die Firma hat ihren Teil erfüllt, nun musst Du deinen Teil des Vertrages erfüllen. Die Mahnung geht i.O.

50% des Preises hatte ich bezahlt und weitere 25% in Aussicht
gestellt, falls man mit einer Minderung auf 75% einverstanden
wäre.

  1. Du deutest an, dass die Verkaufsberatung nicht ganz koscher war. Du hast bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses hast Du nicht genutzt, damit ist der Vertrag gültig. Die einzige Chance den Vertrag vor Gericht noch für ungültig zu erklären, besteht darin ihn für sittenwidrig zu erklären. Dies ist relativ schwierig. Da Du als Freiberufler gewerbliche Verhandlungen gewohnt bist, ist die Messlatte noch höher. Probieren kannst Du es, aber ich sehe schwarz für dich.

Das erinnert mich an einem Fall in der Baubranche:
Der Auftraggeber monierte, dass er die zusätzliche Berechnung des Ing.büros am Ende nicht gebraucht hat. Er hat nicht kapiert, dass es den Richter nur auf den Vertragsschluss (ja oder nein) ankam. Das Gericht bejahte ordnungsgemässen Vertragsschluss und verurteilte den Auftraggeber zur Zahlung der Zusatzberechnung.

Tschuess Marco.

Kauferlebnis konkreter
Hallo Herr Meyer,

Worum ging es denn konkret ?

Ein Beispiel: Dieser Vertreter bestand auf der Abnahme eines Gebindes von Staubsaugerbeuteln für ca. DM 50,–, das nicht zusammen mit dem Gerät nach zwei Wochen geliefert, sondern bereits jetzt beim Verkaufsgespräch übergeben wurde. Beim Unterschreiben von Vertrag und Rücktrittsbelehrung riß der Vertreter diese Packung auf, um einen dieser Stabusaugerbeutel zu entnehmen und mir das Einlegen des Beutels im Gerät zu erläutern. Das ist m.E. eine Sachbeschädigung, die mir Schaden im Falle eines fristgerechten Kaufrücktrittes verursachen soll.

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Marco,

Tagen. Dieses hast Du nicht genutzt, damit ist der Vertrag
gültig. Die einzige Chance den Vertrag vor Gericht noch für
ungültig zu erklären, besteht darin ihn für sittenwidrig zu
erklären. Dies ist relativ schwierig. Da Du als Freiberufler
gewerbliche Verhandlungen gewohnt bist, ist die Messlatte noch
höher. Probieren kannst Du es, aber ich sehe schwarz für dich.

Wichtige Hinweise, vielen Dank.
Die Möglichkeit des fristgerechten Rücktritts betrifft nur das Gerät selbst, das ja mängelfrei war. Staubsauger der Firma Hinterruh sind aber ein Bündel aus Kauferlebnis und Gerät, bei dem das Honorar für das Kauferlebnis einen erheblichen Anteil am Gesamtpreis ausmacht. Der Verweis auf die Rücktrittsmöglichkeit ist für diesen Erlebnisanteil sachfremd.

Ich bin Profi fürs schriftliche. Meine Unbeholfenheit in mündlichen Verhandlungen ist groß; auch gegenüber meiner Frau, die unbedingt ein Gerät von dieser Firma wollte, habe ich micht nicht durchsetzen können, schon mein Vater hatte vor dem Kontakt mit dieser Firma gewarnt.

Das erinnert mich an einem Fall in der Baubranche:
Der Auftraggeber monierte, dass er die zusätzliche Berechnung
des Ing.büros am Ende nicht gebraucht hat. Er hat nicht

Das Problem kenne ich nur zu gut. Bisweilen stellt mein Auftraggeber fest, daß der Text, den er bei mir ins Deutsche hat übersetzen lassen, die erhofften Informationen nicht enthält. Da ist die Versuchung groß, z.B. wegen pauschal behaupteter Qualitätsmängel mein Honorar zu kürzen.

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Wolfgang,

wenn Du Widerspruch einlegst, geht dieser an das zuständige Amtsgericht. Der Gläubiger wird vom Widerspruch informiert. Die Akten werden sodann an das zuständige AG abgegeben. Von dort wird dann Dein Vermieter aufgefordert, die Klage zu begründen. Die Klagebegründung beschränkt sich auf den genannten Anspruch, der Dir aus Deinem Widerspruch bekannt ist.

Wenn die Klagebegründung vorliegt, wird Dir diese zugestellt und Du wirst aufgefordert, Dich hierzu binnen der gesetzten Frist zu äussern.

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danke für die Auskunft, es wäre also Widerspruch gegen den
Anspruch insgesamt einzulegen.

Aussicht auf Erfolg in einem Zivilverfahren sich rentiert oder

Würde denn meine Beschwerde in dem Zivilverfahren überhaupt
zur Sprache kommen?

Du kannst natürlich zur Sache selbst die Gründe vortragen. Du musst aber auch entsprechenden Beweis antreten.

Gruss Günter