Hallo Rechtsexperten,
50% des Preises hatte ich bezahlt und weitere 25% in Aussicht gestellt, falls man mit einer Minderung auf 75% einverstanden wäre.
Die Firma wollte nicht verhandeln, interessierte sich nicht für den Grund meiner Minderungsforderung und schickte mir einen Mahnbescheid über 50%. Minderung forderte ich nicht wegen Mängeln an der Ware, sondern wegen m.A.n. rechtswidriger Praktiken im Verkaufsgespräch bei mir zuhause. Wenn die Firma das nicht in Korrespondenz mit mir sondern vor Gericht erörtert haben möchte, so würde ich das in Kauf nehmen.
Wenn ich gegen den Mahnbescheid jetzt Widerspruch einlege, ist das dann ein Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt, weil die Firma die von mir vorgeschlagene Zahlung von weiteren 25% noch gar nicht verlangt hatte, oder ist es ein Widerspruch gegen einen Teil des Anspruchs, weil ich die Hälfte der jetzt gemahnten Forderung bereits anerkannt hatte?
Gruß,
Wolfgang Berger