hey hina,
gebrauchsmuster geht in 90 % der fälle leider nicht, da regeln für spiele per definition im gebrauchsmustergesetz keine erfindungen darstellen. wenn eine technische komponente dran ist (ich denke da an spiele welche nicht reine brettspiele sind sondern wo „mechanik“ dahintersteckt) müßte man da wirklich sorgfältig reinschauen ob ein gebrauchsmusterschutz erlangt werden kann. so aus der ferne ist das einfach unseriös.
wenn das spiel ein eigenartiges design aufweist (etwa die form des spielbrettes oder einzelner spielfiguren) wäre möglicherweise auch noch an ein geschmacksmuster (vulgo design) zu denken …
rein prinzipiell wäre deine bekannte jedenfalls bereits jetzt gegen unlauteren wettbewerb (etwa sklavische nachahmung, d.h. schamloses abkupfern) geschützt. da gibt´s aber noch weitere wenn und abers …
kurz zusammengefaßt: gebrauchsmuster mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht, geschmacksmuster wahrscheinlich ja, urheberrecht und uwg (gesetz gegen den unlauteren wettbewerb sowieso.
Tiger
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