Wie kann man ein produkt schützen lassen?

hallo,

eine bekannte möchte sich mit einem produkt, welches eine kreativ abgewandelte form eines spieles ist, evt. selbständig machen. welche möglichkeiten hat man, ein solches produkt schützen zu lassen, bzw an wen muss man sich wenden um darüber etwas zu erfahren?
ist das patentamt die richtige adresse?

ich würde mich sehr über schnelle antworten und tipps freuen!

liebe grüße hina

Als Gebrauchsmuster anmelden beim Patentamt.
http://ourworld.compuserve.com/homepages/direbel/gbm…
Jakob

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http://ourworld.compuserve.com/homepages/direbel/

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Jakob

danke, aber das ist zu teuer! weiß jmd was …
günstigeres? vielleicht ist das ganze auch gar nicht nötig?
hat jmd ne ahnung?

lg hina*

hey hina,

gebrauchsmuster geht in 90 % der fälle leider nicht, da regeln für spiele per definition im gebrauchsmustergesetz keine erfindungen darstellen. wenn eine technische komponente dran ist (ich denke da an spiele welche nicht reine brettspiele sind sondern wo „mechanik“ dahintersteckt) müßte man da wirklich sorgfältig reinschauen ob ein gebrauchsmusterschutz erlangt werden kann. so aus der ferne ist das einfach unseriös.

wenn das spiel ein eigenartiges design aufweist (etwa die form des spielbrettes oder einzelner spielfiguren) wäre möglicherweise auch noch an ein geschmacksmuster (vulgo design) zu denken …

rein prinzipiell wäre deine bekannte jedenfalls bereits jetzt gegen unlauteren wettbewerb (etwa sklavische nachahmung, d.h. schamloses abkupfern) geschützt. da gibt´s aber noch weitere wenn und abers …

kurz zusammengefaßt: gebrauchsmuster mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht, geschmacksmuster wahrscheinlich ja, urheberrecht und uwg (gesetz gegen den unlauteren wettbewerb sowieso.

Tiger

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Hallo Hina,

also wenn irgendetwas technisch neues dran ist, das zudem pfiffig ist, dann machs doch wie unter www.qlc.de beschrieben. Das kostet keinen einzigen Cent.

Viele Grüße aus Aachen
Carsten

hey carsten,

ok, gehen wir davon aus, dass an dem spiel was patentwürdiges dran ist , also eine pfiffige technische idee. regeln für spiele sind nämlich auch im patentgesetz als „non-inventions“ definiert und daher vom patentschutz ausgenommen.

was du vorschlägst ist allerdings ein zweischneidiges schwert. als laie ist man selten in der lage eine vollständige offenbarung der erfindung (was du vorschlägst ist nichts anderes als eine patentanmeldung) ausformulieren zu können. hinsichtlich einer allfälligen nachanmeldung bist du aber betreffend prioritätsbeanspruchung an die offenbarung der (untergegangenen) erstanmeldung gebunden. wenn wir jetzt noch eine offenbarung der erfindung im prioritätsjahr annehmen (sprich der erfinder läuft rum und erzählt jeder sau seine erfindung) haben wir den salat:

die erstanmeldung beinhaltet nicht die vollständige offenbarung der erfindung, also nur lückenhafte deckung der nachanmeldung durch die priorität der erstanmeldung. VOR einreichung der nachanmeldung erfolgte eine zumindest teilweise neuheitsschädliche vorveröffentlichung durch den erfinder (siehe sau). wenn überhaupt noch ein schutzrecht erlangt werden kann ist dieses so löchrig wie omas spitzendeckchen.

gruß

tiger