Hallo worldwidefab,
ging nicht schnell. Habe nur gelegentlich etwas anderes zu tun als jeden Tag im www zu surfen…
Zudem ging es bei dem „eines besseren belehren“ um nachlesbare Rechtssprechungen bzw. eindeutige Gesetze. Die konnte ich hier bisher nicht lesen.
Nun aber zur Frage woran es scheitern sollte. Ich finde im genannten Staatsvertrag http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm keinerlei Bestimmungen aus denen eine Gültigkeit für Private Websites herauszulesen wäre. Zudem ist mir neu, dass die dortigen Bestimmungen für diesen Bereich geschaffen wurden. Dies ist auch im kompletten §2 (Geltungsbereich + Definition Mediendienste) nicht ersichtlich. Aber evt. haben Sie als Jurist da andere Informationen.
Bezüglich Ihres Hinweises dürften journalistisch-redaktionelle Inhalte wohl mehr als selten auf einer rein privaten Hp zu finden sein.
Im Internetrecht wird bei der Diskussion zu Impressumpflicht ja oder nein auf das TDG als das Maß aller Dinge verwiesen. Einzige Ausnahme hiervon sind die Mediendienste. Für die gibt es eben den Mediendienst-Staatsvertrag! Das TDG gibt aber nun einmal eine zwingende Impressumpflicht für private Websiten nicht her!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/BJNR1870…
Hilfe von Juristen finde ich immer ganz toll. Aber manchmal ist es eben nicht ausreichend nur mal eben ein paar Paragraphen zu suchen (die passen könnten) und in die Runde zu werfen. Zumindest macht es mir gerade so den Eindruck.
Was meinen Standpunkt bezüglich der Impressumpflicht betrifft, lasse ich mich bei substantiell wertvollen Fakten immer noch gerne eines besseren belehren.
mit besten Grüßen
Steffen B.