Wie sollte das Impressum einer Homepage sein?

Hallo Experten,
vielleicht ist diese Abteilung ja nicht zuständig, aber ich würde gern wissen, wie das IMPRESSUM einer privaten Homepage auszusehen hat. Gibt es da rechtliche Vorschriften, sprich: MÜSSEN dort wichtige Angaben gemacht werden? Welche? Könnte es rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn das Impressum falsch oder unvollständig ist oder gar gänzlich fehlt?

Danke für die Hilfe
Flaves

Hier ist eine gute Übersicht zu finden:
http://www.latznewmedia.de/labor/impressum.htm

Gruß, meslemicha.de

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Wenn ich es richtig verstanden habe, muss auch auf einer rein privaten Website ein Impressum vorhanden sein. Gibt es hierfür einen Grund?

DANKE!

Hallo!

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss auch auf einer rein
privaten Website ein Impressum vorhanden sein. Gibt es hierfür
einen Grund?

Na klar, mindestens einen, und auch einen guten. Ich zitiere mal aús der amtlichen Begründung zu § 6 MDStV:

"Zu § 6 (Anbieterkennzeichrung)
Die Vorschrift dient dem Verbraucherschutz, dem Schutz öffentlicher Ordnungsinteressen und der Offenheit des Meinungsbildungsprozesses. Die Regelung soll für den Nutzer ein Mindestmaß an Transparenz und Information über die natürliche oder juristische Person oder Personengruppe, die ihm einen Mediendienst anbietet, sicherstellen. Durch die räumliche Trennung der möglichen Kommunikationspartner fehlt die unmittelbare Erfahrung über die Person des Anbieters; durch die Flüchtigkeit des Mediums fehlen - soweit keine Speicherung erfolgt - dauerhaft verkörperte Anhaltspunkte über dessen Identität. Die Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift dient damit auch als Anknüpfungspunkt für die Rechtsverfolgung im Streitfall.
Absatz 1 gilt für alle Angebote in Mediendiensten, unabhängig davon, ob es sich um geschäftsmäßige oder private, um journalistisch-redaktionell gestaltete oder sonstige Angebote handelt.

Nach Absatz 2 Satz 1 müssen Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen. Diese an der presserechtlichen Impressumpflicht orientierte Vorschrift erleichtert die Feststellung, wer für den Inhalt des Angebotes verantwortlich ist und somit haftbar gemacht werden kann. Ist nur ein Verantwortlicher benannt, so haftet dieser für das gesamte journalistisch-redaktionell gestaltete Angebot."

private Hp = kein Impressum
Hallo Snej,

das sehe ich anders. Für eine rein private Website ist ein Impressum (zwar empfehlenswert aber) nicht zwingend. Mir ist keinerlei gegenteiliges Urteil bzw. Rechtssprechung bekannt. Falls hier jemand andere (handfeste) Fakten nennen kann, so lasse ich mich jedoch gerne eines besseren belehren.

Der von worldwidefab erwähnte Medienstaatsvertrag bezieht sich auf Mediendienste. Unter diese Definition dürfte die durchschnittliche private Hp wohl kaum fallen.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Ja guten Tag!

Unter diese Definition dürfte die
durchschnittliche private Hp wohl kaum fallen.

Woran sollte es denn scheitern?

Hm, keine Antwort. Das ging aber schnell mit dem „eines besseren belehren“…

Hallo worldwidefab,

ging nicht schnell. Habe nur gelegentlich etwas anderes zu tun als jeden Tag im www zu surfen…

Zudem ging es bei dem „eines besseren belehren“ um nachlesbare Rechtssprechungen bzw. eindeutige Gesetze. Die konnte ich hier bisher nicht lesen.

Nun aber zur Frage woran es scheitern sollte. Ich finde im genannten Staatsvertrag http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm keinerlei Bestimmungen aus denen eine Gültigkeit für Private Websites herauszulesen wäre. Zudem ist mir neu, dass die dortigen Bestimmungen für diesen Bereich geschaffen wurden. Dies ist auch im kompletten §2 (Geltungsbereich + Definition Mediendienste) nicht ersichtlich. Aber evt. haben Sie als Jurist da andere Informationen.

Bezüglich Ihres Hinweises dürften journalistisch-redaktionelle Inhalte wohl mehr als selten auf einer rein privaten Hp zu finden sein.

Im Internetrecht wird bei der Diskussion zu Impressumpflicht ja oder nein auf das TDG als das Maß aller Dinge verwiesen. Einzige Ausnahme hiervon sind die Mediendienste. Für die gibt es eben den Mediendienst-Staatsvertrag! Das TDG gibt aber nun einmal eine zwingende Impressumpflicht für private Websiten nicht her!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/BJNR1870…

Hilfe von Juristen finde ich immer ganz toll. Aber manchmal ist es eben nicht ausreichend nur mal eben ein paar Paragraphen zu suchen (die passen könnten) und in die Runde zu werfen. Zumindest macht es mir gerade so den Eindruck.

Was meinen Standpunkt bezüglich der Impressumpflicht betrifft, lasse ich mich bei substantiell wertvollen Fakten immer noch gerne eines besseren belehren.

mit besten Grüßen
Steffen B.