Wie viel unterhalt muss ich für einen

… 19jährigen zahlen in der Ausbildung
In der Düsseldorfer Liste kann ich nicht herausfinden, wie viel Unterhalt ich für meinen 19jährigen Sohn zahlen muss, der ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber dazu verdient.

Hallo,

da das „Kind“ volljährig ist, müssen ab dem 18. Geburtstag BEIDE Eltern Unterhalt bezahlen. Die grobe Berechnung ist dann: Beide Elterneinkommen addieren und dann in die DüTa gucken.

Vom dortigen erkannten Betrag dann das GANZE Kindergeld abziehen und das Eigeneinkommen des Kindes abzüglich 90 Euro (das kann er für Schulmaterialien, Fahrtkosten, Berufskleidung usw. verwenden).

Beispiel wie die Berechnung funktioniert: kommt beim addierten Elterneinkommen ein Unterhaltsbetrag von 586 Euro heraus, wird davon das Kindergeld von 184 Euro abgezogen.

Ergibt einen Restbetrag von 402 Euro.

Hat das Kind ein Eigeneinkommen von 500 Euro netto darf er davon 90 Euro behalten. Die noch vorhandenen 410 Euro werden von den 402 Euro abgezogen. In diesem Beispiel bekommt er keinen Unterhalt mehr.

Hat das Kind ein Eigeneinkommen von 300 Euro netto darf er wieder 90 Euro behalten.

Die restlichen 210 Euro werden von den 402 Euro (aus dem Beispiel) abgezogen.

Der Restbetrag von 192 Euro wird - gequotet nach dem Einkommen der Eltern - auf beide Eltern verteilt.

Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern ist ab Januar 1150 Euro.

Gruß

das ist eine gute Frage. Es wir üblicher Weise ab 18 die 4 Alterstufe berechnet. Allerdings müssen Vater und Mutter beide Barunterhalt zahlen zahlen. Es wird auch das Einkommen der Mutter mit gerechnet. Dann muss von dem Einkommen des Sohnes 90 Euro abgezogen werden. Die 90 Euro darf er behalten für Berufsaufwendung (Sprit, Bus, Schule u.s.w.). Da lernen die Jungs das Sparen, denn der Rest Ihres Lohnes wird geteilt und halb bekommt der Vater und halb die Mutter. Sie haben also nicht mal Geld für einen Kinobesuch über. Ich bin mir nicht sicher ob das die richtige Methode ist die Jugend ans Arbeiten zu bekommen. Ich würde ehrlich gesagt die Arbeit schmeissen. Bei den Löhnen die die haben und man das Kindergeld mitrechnet muss werden Sie nicht mehr viel bezahlen müssen, wenn überhaupt.Ich glaube 640 Euro ist der Satz, wenn die eine eigene Wohnung haben. Unter Google eben Düsseldorfer Tabelle eingeben, dann sehen Sie auch was Sie bezahlen müssten. Aber den Lohn des Kindes halb abziehen und die Frau muss auch bezahlen.
Wir haben zur Zeit genau das Gleiche Problem. Der Sohn geht arbeiten und darf nichts für sich behalten. Ich kann es leider so nicht machen und lasse ihm sein Geld, denn den Führerschein muss er in einem halben Jahr auch machen, sonst ist er seinen Ausbildungsplatz los. Da denken unsere Politiker aber nicht dran, die haben Angst das sie nachher noch was bezahlen müssen.
Gruss
Agnes

Hallo aus Hamburg,

zunächst wirst du wohl den Unterhalt für deinen Sohn zahlen, der vom Familiengericht bei Scheidung festgesetzt wurde, nehme ich an.

Wenn das Kind volljährig ist und/oder sich die Lebens- und Einkommensverhältnisse geändert haben, steht dir das Recht auf Abänderung des Unterhaltstitels zu.

Auf Antrag überprüft das Familiengericht die Einkommensverhältnisse und wird ggf. den Unterhaltsbetrag reduzieren. Grundsätzlich bleibst du aber barunterhaltspflichtig auch während der Zeit der Ausbildung deines Sohnes.

Wichtig ist aber, dass auch deine geschiedene Frau gegenüber deinem Sohn zum Unterhalt verpflichtet ist.

Du solltest schnellstens einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Antragstellung beauftragen, da der Unterhalt nicht nachträglich abgeändert werden wird. Auch die Aiswirkungen auf die Höhe des Kindergeldes sind zu berücksichtigen, da hier die Höhe der Ausbildungsvergütung massgeblich ist. Die eigenen Einkünfte des Kindes werden jetzt auch ermittelt und bei der Berechnung mit einbezogen.

Trotzdem einen guten Rutsch und viel Glück im neuen Jahr!

Steve-HH

… 19jährigen zahlen in der Ausbildung
In der Düsseldorfer Liste kann ich nicht herausfinden, wie
viel Unterhalt ich für meinen 19jährigen Sohn zahlen muss, der
ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber
dazu verdient.

da kenn ich mich auch leider nicht aus… ich denke, das jugendamt kann da auch bestimmt noch auskunft erteilen!
alles gute

… 19jährigen zahlen in der Ausbildung
In der Düsseldorfer Liste kann ich nicht herausfinden, wie
viel Unterhalt ich für meinen 19jährigen Sohn zahlen muss, der
ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber
dazu verdient.

Der Verdienst von den Eltern nachsehen in der Tabelle minus Kindergeld minus 90€ Arbeitsweg minus Ausbildung.
Schicke mir den Durchschnittsverdienst von beiden .So kann ich es nur schätzen!!!

… 19jährigen zahlen in der Ausbildung
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ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber
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Hallihallo,
erkundige dich beim jugendamt denn die können dir genauere auskunft geben.

gruß yvi

… 19jährigen zahlen in der Ausbildung
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ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber
dazu verdient.

Hallo puecky,

das habe ich dazu im Netz gefunden:
Auszubildender, im Haushalt mindestens eines Elternteils lebend:
Anrechnung der Ausbildungsvergütung abzüglich 90,- Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen(Fahrkosten, Bücher usw.)*. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wird, bereinigt um eventuelle Aufwendungen, in vollem Umfang auf den Bedarf abgerechnet. Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen. Abweichungen der einzelnen OLG`s sind zu berücksichtigen.

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).
Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!!

Ich weiss es nicht sicher aber ich verstehe das so:
Um die 640,-€ ist der ungefähre Unterhaltanspruch. Davon wird das Kindergeld abgezogen, das der Sohn bekommen muss und die bereinigte Ausbildungsvergütung - also sein Einkommen minus Fahrtkosten, Bücher, Prüfungsgebühren usw… Der restliche Unterhaltsanspruch muss auf beide Eltern aufgeteilt werden; heisst auch die Mutte muss jetzt Unterhalt an das Kind bezahlen. Wer wieviel bezahlen muss, ist vom Einkommen der Eltern abhängig.

Ich hoffe das hilft einwenig weiter.
LG
Nina

Hallo

Das ist so direkt in der DT nicht zu finden. Ich gehe mal davon aus, er wohnt bei seiner Mutter?

Da er 19 Jahre alt ist muessen beide Elternteile Unterhalt zahlen. Das Gesamteinkommen (bereinigtes Nettoeinkommen) ist sein Anspruch. Davon wird das volle Kindegld abgezogen. Seine Ausbildungsverguetung wird auch voll abgezogen, wobei ihm jedoch ein Freibetrag von 90 Euro davon verbleibt.

Die Restsumme ware sein Bedarf der im Verhaeltnis eurer Einkommen aufzubringen waere.

Gruss

… 19jährigen zahlen in der Ausbildung
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ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber
dazu verdient.

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viel Unterhalt ich für meinen 19jährigen Sohn zahlen muss, der
ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber
dazu verdient.

hallo,
google mal bitte…Unterhalt für volljährige…

lisa

Während der 1. Ausbildung bezahlst du entsprechend deinem Einkommen nach der Tabelle. Wasst los mit den Papis???Lass die Kiddies mal leben, die Mütter überleben und sei mal ein bisschen fitter was deinen Sohn angeht. Pflege Kontakte!! In 30 - 40 Jahren bist du vielleicht im Heim,; willst auch in Zahlen anerkannt oder abgelehnt werden???
Frohes neues Jahr

… 19jährigen zahlen in der Ausbildung
In der Düsseldorfer Liste kann ich nicht herausfinden, wie
viel Unterhalt ich für meinen 19jährigen Sohn zahlen muss, der
ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber
dazu verdient.

hallo,

das hängt von ihrem Verdienst ab, so steht es auch in der Düsseldorfer Tabelle links.

Und oben steht das Alter vom Kind.

Mfg

Angela06

… 19jährigen zahlen in der Ausbildung
In der Düsseldorfer Liste kann ich nicht herausfinden, wie
viel Unterhalt ich für meinen 19jährigen Sohn zahlen muss, der
ab 01. August 2010 einen Ausbildungsplatz hat und dann selber
dazu verdient.

Hallo einfach mal beim Jugendamt nachfragen